Das betroffene Ehepaar hatte sich an den DG-Fonds 19, 26, 27, 28, 30, 31, 34, 35, 36, 39 und 40 beteiligt. Der Schweinfurter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, welcher bereits einer Vielzahl von DG-Anlegern zur Rückabwicklung verholfen hat weißt jedoch darauf hin, dass Schadensersatzansprüche betroffener DG-Anleger zum 31.12.2011 zu verjähren drohen. "Wer bis dahin nicht tätig geworden ist, wird trotz der hervorragenden Erfolgsaussichten für betroffene DG-Anleger auf seinem Schaden sitzen bleiben", so BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Schulze.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "DG Fonds" anschließen.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.04.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt