Häufiger holen sich Anleger Auskunft per Gerichtsbeschluss. Handelsblatt online liegt eine Liste vor, die die Provisionen offenlegt. Die Spannen sind groß. Die Provisionen sind bei Schiffsfonds besonders hoch. Eine dreistellige Zahl an Schiffsfonds werden nach Branchenkennern Pleite gehen. Für Betroffene bedeutet dies nicht nur den Totalverlust, sondern auch eine Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter und ggf. Steuerprobleme.
Obwohl Schiffsfonds ein spezielles Anlageprodukt mit hohen Risiken sind haben in den vergangenen Jahren ca. 200.000 Anleger Schiffsfonds gezeichnet. Ein Grund für das starke Interesse lag in den hohen Provisionen für freie Vermittler und Bankberater. Diese Vermutung legt auch eine Liste der Provisionen von Banken nahe, die Handelsblatt online vorliegt. Viele Banken mauern auf Anfrage ihrer Kunden nach wie vor bei der Veröffentlichung der Vermittlungsprovisionen. In den Prospekten stehen die Provisionen häufig versteckt oder geschickt aufgeteilt auf unterschiedliche Vertriebsleistungen. Nun haben Rechtsanwälte erstmals veröffentlicht, welche Vergütungen an die Banken fließen.
Die Liste zeigt beispielhaft: für die Vermittlung eines Schiffsfonds gab es in einem Fall bis zu 14 Prozent Provision ,Andere Fonds zahlen jedoch auch mehr als 15 % Provision. Für Zertifikate gab es Provisionen von 3 % pro Jahr. Für den Kauf eines Vermögens verwaltenden Fonds flossen 6.8 % an das Geldhaus.
Die Provisionen der Banken sind bei Handelsblatt online veröffentlicht.
Aber bei den Abschlussprovisionen hört es nicht auf. Die Banken erhalten Bestandprovisionen, Folgeprovisionen, Zufürprovisionen, Honorar, Ausgabeaufschlag (Agio), Erfolgsgebühr. Diese Provisionen belasten der Erfolg der Anlage über die gesamte Laufzeit.
Fragen Sie einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht nach den Erfahrungen mit Provisionen bei Kapitalanlageprodukten. Erfahrene Anwalte wissen aus der Praxis der Klagen und Verhandlungen häufig einiges zu den Provisionen.
Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Bank und Kapitalanlage" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
khst
Quelle: Handelsblatt online vom 6.7.2012