Die Prozessfinanzierungstochter des Rechtsschutzversicherers Roland will von der erwarteten Klagewelle von bis zu 30.000 Anlegern gegen den britischen Lebensversicherer Clerical Medical profitieren. Roland Prozessfinanz bietet ab sofort enttäuschten Anlegern an, Klagen gegen die Clerical Medical zu finanzieren. Bei Erfolg muss der Anleger einen Teil der erstrittenen Summe an Roland abgeben. Bei einem Streitwert bis 500.000 Euro sind 30 Prozent üblich, für den darüber liegenden Betrag 20 Prozent.
"Bei Klagen gegen Clerical Medical wird der Anteil ähnlich hoch sein, im Einzelfall möglicherweise höher", so Arndt Eversberg, Vorstand von Roland Prozessfinanz. Geht der Prozess verloren, muss der Anleger nichts zahlen.
Die Erfolgsaussichten einer Klage gegen Clerical Medical sind gut. Kürzlich hatte der BGH entschieden, dass Anleger mit bestimmten Anlageprodukten Ansprüche an Clerical Medical haben. Die Clerical Medical hatte Verträge mit überzogenen Renditeversprechen von 8,5 % verkauft. Intern war bekannt, dass höchstens 6,0 % bei guten Rahmenbedingungen zu erzielen waren. Tatsächlich lag die Rendite dann bei 0,5 bis 3,5 %. Vor deutschen Gerichten sind rund 1000 Klagen gegen Clerical Medical anhängig. Die Zahl der Geschädigten wird auf 30.000 geschätzt. Roland ist im Fall Clerical Medical bereit, auch bei kleineren Streitwerten in die Vorfinanzierung zu gehen. Normalerweise übernimmt der Prozessfinanzierer Verfahren erst ab einem Streitwert ab 50.000 Euro bei Kunden von Roland Rechtsschutz und ab 100.000 Euro bei anderen. Auch andere Prozessfinanzierer werden entsprechende Angebote machen.
Da ein Prozessfinanzierer nur Klagen annimmt, die zuvor von zwei Gutachtern geprüft wurden, können Anleger auch für ihre Anlage prüfen, ob der Weg zum Gericht oder einer Verhandlung mit Clerical Medical erfolgversprechend ist. Wegen der komplexen Gestaltung der Anlage sollten Fachanwälte für Bank- und Kapitalanlagerecht beigezogen werden.
Diese sollten auch schon Erfahrungen mit Clerical Medical haben, weil dann die Ansprechpartner bei den Banken und der CMI sowie die gegnerischen Rechtsanwälte bekannt sind. Selbst Verhandlungen mit Banken sind erfolgreich. Bei finanzierenden Banken konnten die Kredite abgelöst werden und Zahlungen von bis zu 15 % des Kredites als Abstand verhandelt werden. Dann wurde die Finanzierung zur Hausbank transferiert.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffend Clerical Medical durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Clerical Medical Investment Group Limited (CMI)" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.