Die Anleger des Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 103 MT Sunlight Venture mussten in den vergangenen Wochen und Monaten einige schlechte Nachrichten verdauen. Im Frühjahr 2012 kürzte der Charter The Sanko Steamship die Charterraten des Schiffs. Und jetzt muss das Management des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 103 MT Sunlight Venture mitten in der Schifffahrtskrise den Schiffsfonds auf Kurs bringen. Für die Anleger wird die Hoffnung, dass sie im Jahr 2012 endlich wieder Ausschüttungen erhalten geringer. Dabei mussten die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 103 MT Sunlight Venture bereits in den vergangenen Jahren mit nicht erwartungsgemäßen Ausschüttungen vorlieb nehmen.
Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 103 MT Sunlight Venture, die nicht tatenlos die weitere Entwicklung des Schiffsfonds abwarten wollen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Ein Fachanwalt kann ermitteln, wie gut die Chancen sind, einen verlustfreien Ausstieg ermöglichen zu können. Ein erfolgversprechender Ansatzpunkt sind die Vermittlungsprovisionen. Oftmals wurden Anleger nicht auf Provisionen hingewiesen, die gerade bei Schiffsfonds oft und üppig flossen. Die Anlageberatung kann auch auf weitere, schadensersatz- auslösende Fehler untersucht werden.
Schadensersatz bei falscher Beratung
Beispielsweise versäumten Berater des öfteren, die Anleger über den unternehmerischen Charakter eines Schiffsfonds aufzuklären. Wünschten Anleger eine sichere Kapitalanlage oder gar eine Altersvorsorge, ist ein Schiffsfonds wegen des ihm innenwohnenden Verlustrisikos ungeeignet. Auch müssen Anleger wissen, dass sie sich nicht jederzeit problemlos von ihren Anteilen am Dr. Peters DS-Fonds Nr. 103 MT Sunlight Venture lösen können. Der Zweitmarkt für gebrauchte Fondsanteile ist nicht geregelt und hängt von Angebot und Nachfrage ab.
Im Fall einer Falschberatung bestehen für die Anleger des Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 103 MT Sunlight Venture gute Chancen, dass sie sich von ihrer Kapitalanlage trennen können und Schadensersatz von Banken und Anlageberatern, im Idealfall verzinst, fordern können. Anleger, die angesichts der ungewissen Zukunft des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 103 MT Sunlight Venture wissen möchten, ob sie aussteigen können, sollten nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Kapitalanlagenrecht zu wenden.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Dr. Peters DS-Fonds Nr. 103 MT Sunlight Venture" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.