- Hilfe für Anleger - Verjährung der Ansprüche am 31.12.2013 Schiffsfonds aus dem Jahr 2003 betroffen. Anleger müssen tätig werden und klagen vor Gericht oder Gütestelle kontaktieren.
Der geschlossene Schiffsfonds DS-Fonds Nr. 99 CFS Produktentanker des Emissionshauses Dr. Peters wurde im Jahr 2003 aufgelegt. In den Fonds investierten seinerzeit 567 Anleger, die insgesamt 23,1 Mio. Euro anlegten. Dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 99 CFS Produktentanker gehören drei Chemikalientanker namens
Stolt Cormorant,
Stolt Fulmar und
Stolt Shearwater.
Die Schiffe wurden zwischen 1998 und 2000 in Dienst gestellt. Als der Fonds die Tanker im Jahr 2003 übernahm, betrug der Kaufpreis 50 Mio. US-Dollar (ca. 40 Mio. Euro).
Die Ausschüttungen bei 100.000 Euro Zeichnungssumme waren:
2004 = 6400 Euro
2005 = 8000 Euro
2006 = 8000 Euro
2007 = 8000 Euro
2008 = 8000 Euro
2009 = 4000 Euro
2010 = 4000 Euro
2011 = 0
2012 = 0
Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 99 CFS Produktentanker, die mit dem Schiffsfonds aus unterschiedlichen Gründen unzufrieden sind, sollten erwägen, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Im Rahmen einer rechtliche Beratung kann geklärt werden, ob für die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 99 CFS Produktentanker Möglichkeiten bestehen, sich verlustfrei von dem Schiffsfonds trennen können. Ein Ansatzpunkt, dies zu erreichen, ist beispielsweise die Überprüfung der Anlageberatung durch den Berater beim Kauf des Schiffsfonds auf Fehler. Zu den Fehlern, gehört die nicht ausreichende Aufklärung der Anleger über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds. So war nicht jedem Anleger bewusst, dass es sich bei einem Schiffsfonds wie dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 99 CFS Produktentanker um ein Unternehmen handelt. So besteht wie bei jedem Unternehmen das Risiko des Totalverlusts des eingesetzten Geldes.
Dieses Risiko ist mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder einer Alters-vorsorge nicht vereinbar.
Wegen des nicht geregelten Zweitmarkts für ,,gebrauchte" Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 99 CFS Produktentanker sich auch nicht jederzeit von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Weiter wurden Anleger nicht immer über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt.
Die weichen Kosten für den Vertrieb lagen bei Schiffsfonds häufig über 15 % des Eigenkapitals.
Anleger des DS-Fonds Nr. 99 CFS Produktentanker von Dr. Peters, die das Gefühl haben, dass bei ihrer Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler geschahen, sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Im Fall einer Falschberatung bestehen für die Anleger gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können.
Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar mit mindestens 2,5 % p.a. verzinst.
Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 99 CFS Produktentanker sollten sich folglich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs überprüfen zu lassen. Wegen der Laufzeit des Schiffsfonds von 2003 läuft die absolute Verjährungsfrist am 31.12.2013 ab. Anleger müssen deshalb bis zum Jahresende handeln.
Auch andere Schiffsfonds aus dem Jahr 2003 betroffen. Anleger müssen tätig werden und klagen vor Gericht oder verjährungsunterbrechende Gütestelle kontaktieren.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ Dr. Peters DS-Fonds Nr. 99 CFS Produktentanker" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 16. Dezember 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.