VLCC ist die Abkürzung für „very large crude carrier“. Dementsprechend verfügen die 8 Schiffsfonds über 8 große Rohöltanker. Betrieben werden die Schiffe von gleichnamigen, zwischen 2004 und 2007 aufgelegten Schiffsfonds. Diese Fonds kämpfen seit Jahren mit nicht erwartungsgemäßen Einnahmen. Bereits seit dem Jahr 2010 verzichten die Dr. Peters VLCC Schiffsfonds auf einen Teil ihrer Charterraten. Laut Fondstelegramm sollen die fehlenden Raten erst im Jahr 2014 an die Schiffsfonds gezahlt werden. Mittlerweile sollen die Beträge, die die Dr. Peters VLCC Schiffsfonds noch erhalten sollen, sich auf einen dreistelligen Millionenbetrag belaufen. Bei jedem der 8 Schiffsfonds klaffen daher erhebliche Lücken bei den Einnahmen, und das schon seit Jahren.
Werden die 8 Fonds die Durststrecke überstehen?
Für die Anleger der Dr. Peters VLCC Schiffsbeteiligungen stellt sich daher die Frage, ob ihr Schiffsfonds die Durststrecke bis ins Jahr 2014 übersteht. Denn die aktuelle Schiffsfondskrise äußert sich nicht nur durch geminderte Chartereinnahmen – auch andere Rahmenbedingungen der Transportschifffahrt änderten sich. So stiegen die Treibstoffpreise in den letzten Jahre dramatisch in die Höhe. Für die Schifffahrt bedeutet das, dass den geminderten Einnahmen gestiegene Kosten gegenüberstehen. Es ist daher ungewiss, was die Zukunft für die Schiffsfonds Dr. Peter DS-Fonds Nr. 120 VLCC Leo Glory, Dr. Peters DS-Fonds Nr. 106 VLCC Titan Glory, Dr. Peters DS-Fonds Nr. 109 VLCC Saturn Glory, Dr. Peters DS-Fonds Nr. 112 VLCC Mercury Glory, Dr. Peters DS-Fonds Nr. 112 VLCC Pluto Glory, Dr. Peters DS-Fonds Nr. 114 VLCC Artemis Glory und Dr. Peters DS-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory bereithält.
Hilfe für Anleger
Ob und in welcher Höhe die Dr. Peters VLCC Schiffsfonds die noch ausstehenden Charterraten erhalten, muss sich noch zeigen. Was können Anleger der Dr. Peters VLCC Schiffsbeteiligungen tun, die jetzt handeln wollen? Sie können sich zum Beispiel von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Eine rechtliche Überprüfung der Investition in den jeweiligen Dr. Peters VLCC Schiffsfonds kann aufzeigen, welche weiteren Optionen Anlegern offenstehen. Häufig können Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen, da ihnen Schiffsfonds als sichere Geldanlagen angepriesen wurden, obwohl Schiffsfonds mit erheblichen Risiken behaftet sind.
Viele Risiken, die Schiffsfonds innewohnen, rühren aus dem unternehmerischen Charakter eines Schiffsfonds her. Schiffsfonds sind Unternehmen, denen Risiken innewohnen. Daher besteht das Risiko, dass das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen kann. Dieses Risiko ist allerdings mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder einer Altersvorsorge nicht vereinbar. Wegen des nicht geregelten Zweitmarkts für „gebrauchte“ Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters VLCC Schiffsbeteiligungen sich auch nicht jederzeit problemlos von ihrer Beteiligung an dem jeweiligen Schiffsfonds trennen. Auch wurden Anleger nicht immer über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt.
Anleger, die in einen der 8 Dr. Peters VLCC Schiffsfonds investierten und jetzt das Gefühl haben, dass auch bei ihrem Beratungsgespräch Fehler passierten, sollten sie nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Wurden Anleger fehlerhaft beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. In einem solchen Fall können Anleger sich verlustfrei von ihrer Beteiligung an einem der Dr. Peters VLCC Schiffsfonds trennen. Anleger, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf einen verlustfreien Ausstieg sind, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden und sich beraten lassen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Dr. Peters VLCC Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/Dr. Peters VLCC gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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