Die Anlegerin hatte sich auf Empfehlung einer Sparkasse im Jahre 2004 an der DS Rendite-Fonds Nr. 101 mit einer Beteiligungssumme in Höhe von 40.000 USD zuzüglich fünf Prozent Agio beteiligt. Der Berater habe die Beteiligung als besonders geeignet für sicherheitsbewusste Anleger wie die Klägerin dargestellt. Eine ordnungsgemäße Prüfung mit bankkritischem Sachverstand habe ebenfalls nicht stattgefunden, lautet neben anderen ein weiterer Vorwurf. "Zumeist wird den Anlegern nicht deutlich gemacht", so Dr. Brockmann, "dass die Rentabilität der Fondsgesellschaft vom Zeitpunkt der Todesfälle abhängt; je früher die Versicherten sterben, desto rentabler ist der Fonds."
Die Fondsgesellschaft investiert in gebrauchte Risikolebensversicherungen, bei denen die Ablaufleistung erst im Todesfall bzw. mit dem Erreichen des 100. Lebensjahres fällig wird. Bis dahin hat die Fondsgesellschaft die Versicherungsprämien zu zahlen. Hahn Rechtsanwälte bereitet derzeit weitere Klagen vor. Anlegern wird dabei geraten, sich kurzfristig fachanwaltlich beraten zu lassen, da die Schadensersatzansprüche spätestens nach 10 Jahren ab dem Zeitpunkt der Zeichnung der Beteiligung verjähren.
Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DS-Rendite-Fonds Nr. 101 Life Value I beizutreten.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 13. November 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.