Überraschend ist die Insolvenz des Unternehmens aber keineswegs. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte hatte bereits vor kurzem über Rettungsversuche des Fondshauses berichtet. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich hatte hierzu erklärt: "Nach den uns vorliegenden Informationen hat der Fonds Verbindlichkeiten in Höhe von 59 Millionen US-Dollar zu verzeichnen. Durch einen kurzfristigen Verkauf der beiden Schiffe könnten aber nach Einschätzung der Geschäftsführung lediglich circa 32 Millionen US-Dollar eingenommen werden. Unklar ist, ob die finanzierenden Banken bereit sind, das sich hieraus ergebende Minus abzusichern."
Wie das Kapitalanlagemagazin Cash Online am 21. Oktober berichtet, war dies wohl nicht mehr der Fall. Demnach verweigerten sich die finanzierenden Banken einem Fortführungsangebot der Dr. Peters Gruppe und kündigten die Kredite. Dies führte dazu, dass die Zahlungsunfähigkeit nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit vermieden hätte werden können, sodass sich die die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft genötigt sah, Insolvenzantrag zu stellen.
Gleichwohl bedeutet dieser Insolvenzantrag nicht automatisch, dass die betroffenen Anleger einen Totalverlust erleiden. Denn zum einen können Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater bestehen. Dies gilt dann, wenn diese nicht auf die bestehenden Risiken der Fonds hingewiesen haben. Zum anderen ist es auch bei etwaigen Nachforderungen des Insolvenzverwalters so, dass die Anleger Verteidigungsmöglichkeiten haben.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, sich hinsichtlich der Frage, inwiefern Anspruchsmöglichkeiten bestehen, anwaltlich beraten zu lassen.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ DS-Rendite-Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power GmbH & Co. Aframaxtanker KG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 25. Oktober 2011 wieder. Eventuell spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.