Die Anleger dieses Schifffonds werden vor die Wahl gestellt, hier durch eine erhebliche Kapitalerhöhung ein Fortführungskonzept zu beschließen oder aber der Veräußerung des Schiffes zu zustimmen. Zwar bemüht sich die Treuhandgesellschaft bzw. der Fonds, die Verhandlungen mit den Banken fortzuführen. Gelingt es jedoch nicht, hier eine Einigung zu erzielen und ein Fortführungskonzept zu realisieren, droht die "Notveräußerung" dieses Tankerschiffs und somit das Ende des Schifffonds.
Diese Mitteilung reiht sich in zahlreiche bereits laufende Insolvenzverfahren von Schifffonds ein und stellt somit auch keine Überraschung mehr für die Entwicklungen auf dem Schifffondsmarkt dar. Fakt ist jedoch, dass betroffene Anleger des DS-Rendite Fonds Nr. 127 hier vor die Wahl gestellt werden, entweder erhebliche Summen nach zu schießen oder aber ein Notverkauf des Schiffes und somit wohl einen Totalverlust des Schiffes beschließen sollen.
Aus den Mitteilungen der Treuhandgesellschaft wird aber auch deutlich, dass es mittlerweile auch zahlreiche Schifffonds gibt, bei welchen internen Streitigkeiten über die Höhe der Charterraten etc. Liquidität der Fonds mindert und somit zu weiteren Schwierigkeiten führt. Auch Reeder und Chaterer scheinen mittlerweile von den negativen Entwicklungen auf dem Tankermarkt betroffen zu sein.
Da Schifffondsbeteiligungen zum damaligen Zeitpunkt teils als sichere Kapitalanlagen von zahlreichen Vermittlern und auch Banken vertrieben wurden, sollten betroffene Anleger diese Entwicklung nicht ohne eine weitergehende Prüfung hinnehmen. So bestehen möglicherweise Schadenersatzansprüche aus einer Falschberatung seitens der Anlagevermittler bzw. Banken und Sparkassen.
Zahlreiche von den BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten vertretene Mandanten haben geschildert, dass hier lediglich auf steuerlicher Aspekte, eine positive Prognose des Schiffmarktes und auch auf die Sicherheit des Fonds sowie die Renditen abgestellt wurde. In zahlreichen Beratungsgesprächen wurde aber verschwiegen, dass hier die Haftung der Treugeber bzw. Anleger wiederaufleben kann und Zahlungsverpflichtungen nach sich ziehen kann. Auch wurde verschwiegen, dass es sich um eine risikoreiche unternehmerische Beteiligung handelt, welche bis zu einem Totalverlust führen kann. Oft wurden die maßgeblichen Prospekte nicht rechtzeitig bzw. erst nach Zeichnung übergeben. Anleger mussten daher auf die Ausführungen der Berater und Vermittler vertrauen.
Wurde die Schifffondsbeteiligung von einer Bank oder Sparkasse vertrieben, hätte auch auf möglicherweise erhaltene zusätzliche Rückvergütungen hingewiesen werden müssen. Auch dies kann eine Schadenersatzpflicht nach sich ziehen.
Betroffene Anleger des DS-Rendite Fonds Nr. 127 sollten daher ihre Ansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
Der BSZ e. V. hat hierzu eine Interessengemeinschaft "DS-Rendite Fonds Nr. 127" gegründet. Betroffene Anleger sollten prüfen lassen, ob ihnen möglicherweise Ansprüche auf Schadenersatz zu stehen oder aber anderweitige Möglichkeiten eines "Ausstiegs" aus der Gesellschaft bestehen.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 01.10.2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und vor allem die Rechtslage verändern.