BSZ e. V. - Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze, Schweinfurt, sieht gute Chancen hinsichtlich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber Vermittlern der Dubai Direkt Fonds I und II.
Zwar wurde der Anleger wohl zutreffend anhand der Prospekte über die geflossenen Vertriebsprovisionen aufgeklärt. Nicht aufgeklärt wird der Anleger jedoch, dass die Fonds vorliegend nicht wirksame Wohnungskaufverträge, sondern allein Bauträgerverträge erworben haben. Offenbar war nicht mal dem Fondsgeschäftsführer bewusst, dass vorliegend allein Bauträgerverträge und nicht etwa Wohnungen erworben wurden. Hierüber wurden die Anleger jedoch in keinem derzeit bekannten Fall tatsächlich aufgeklärt.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Dubai Fonds" anzuschließen.
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