Wie auch in den Kickback-Verfahren durfte der BGH natürlich trotzdem nicht entscheiden, um den Schadensersatzanspruch des betroffenen DGI-34-Anlegers nicht zu bestätigen. Da Vergleichsverhandlungen scheiterten, wurde die Revision nunmehr zurückgenommen, so dass das dem Anleger Schadensersatz zusprechende Urteil des OLG Frankfurt jetzt rechtskräftig ist. Wie üblich wurde über hunderte von Seiten versucht, die betroffenen Gerichte zu täuschen und kein Aufwand gescheut, der berechtigten Zahlungspflicht zu entgehen - letztlich erfolglos.
"Diese irrationalen Spielereien scheinen in DG-Verfahren an der Tagesordnung zu sein", so der Schweinfurter Fachanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Michael Schulze. "Einerseits wird mit dem BGH und dem Bundsverfassungsgericht gedroht, steht aber eine solche Entscheidung an, wird sie bankseitig verhindert, damit nicht der BGH explizit in DG Sachen die Haftung der betroffenen Banken bestätigt. Offenbar geht es allein darum, sich über den Eintritt der absoluten Verjährung am 31.12.2011 zu retten, bevor weitere Anleger Ihre Ansprüche geltend machen." Dies sollte keinen Erfolg haben. Auch die betroffenen Banken wissen, dass die Schadensersatzansprüche der DG-Anleger berechtigt sind. Handeln Sie daher jetzt. Ein erfolgreiches Tätigwerden kann nur noch im laufenden Jahr erfolgen.
Für betroffene Kapitalanleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft DG-Fonds anzuschließen.