Die Betroffenen drohen jetzt alles zu verlieren. Denn das Unternehmen befindet sich in einer ganz ernsten Krise. Nach den Feststellungen der Hannoverschen Allgemeinen gilt: "Für das geplante Offshore-Projekt und ein bestehendes Biomassekraftwerk in Papenburg hat die EEV nach eigenen Angaben bisher mehr als 21 Millionen Euro bei privaten Anlegern eingesammelt.
Im Oktober 2013 bezeichnete die Firma selbst die Realisierung des Windparks Skua als ,,ausgeschlossen" und das Projekt als ,,im Grunde genommen wertlos", so ein Schreiben der EEV-Anwälte, das der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) und NDR Info vorliegt. Adressat war die Etanax Holding, die das Kraftwerk und die Planungen für das Windparkprojekt 2012 an die EEV verkauft hatte. Der Grund: Die Bundeswehr weigert sich, das Gebiet für den Bau von Windkraftanlagen freizugeben, weil Marine und Luftwaffe dort üben.
Gleichzeitig steht die EEV finanziell unter Druck. Ursprünglich sollte der Kaufpreis von 26,5 Millionen Euro für das Kraftwerk und das Windparkprojekt bereits 2013 vollständig bezahlt sein. Die EEV konnte aber mehrfach die Kaufpreisraten nicht überweisen, weil sie ,,Schwierigkeiten" gehabt habe, ,,ihre Zahlungsziele einzuhalten", wie es in einem Vertrag aus dem Herbst vergangenen Jahres heißt." (Quelle: http://www.haz.de/... ).
BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper "Die wollten einen Offshore-Windpark im Objekt SKUA errichten. Aber die SKUA Fläche ist Teil eines Übungsgeländes der bundesdeutschen Marine. In diesen Bereichen dürfen keine Windkraftparks errichtet werden. Die Fläche war faktisch wertlos. Und das war nach den Ausführungen des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg absehbar (Quelle: http://www.haz.de/... ).
Die Betroffenen können, sagt BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Rechtsanwalt Dirk-Andreas Hengst, viel tun: "Die Investments haben zwar recht lange Laufzeiten, aber mit einer fristlosen Kündigung haben die Betroffenen die Chance, schnell alles zurückzuholen. Aber: Eine fristlose Kündigung muss ganz besonders begründet werden. Wir haben den Sachverhalt recherchiert und glauben, dass wir das hinreichend begründen können. Und von Fall zu Fall kommt auch noch ein Widerruf in Betracht. In dem Fall bekommen die Betroffenen auch schnell, ohne lange Kündigungsfristen, alles zurück. Und die Anleger sollten unverzüglich handeln. Denn momentan hat die Gesellschaft noch Geld. Und keiner kann klar sagen, ob das im Zweifel in ein paar Monaten noch der Fall ist."
Deshalb raten wir allen Betroffenen, sich schnellstmöglich von einem auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden und alle in Betracht kommenden Ansprüche prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. hilft betroffenen Anlegern gerne! Schnell, Diskret, Professionell!
Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. Nur so ist gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft zusammenarbeitet können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen Anleger einsetzen. Die BSZ® e.V. Anlegerschutzanwälte sind zu 100 % ihren Mandanten und dem Erfolg ihrer Fälle verpflichtet
Eine objektive Einschätzung ist nur mit einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht möglich. Lassen Sie sich beraten! Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht vermitteln Ihnen die BSZ e.V. Interessengemeinschaften entsprechende Anwälte. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft EEV Erneuerbare Energie Versorgung AG anzuschließen.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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