Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 271691

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg, Deutschland http://www.fachanwalt-hotline.de
Ansprechpartner:in BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein +49 6071 9816810
Logo der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Ein Anlageberater muss über strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Fondsverantwortliche aufklären

Mit Urteil vom 10.11.2011 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass ein Anlageberater verpflichtet ist, einen Anleger über ein ihm bekanntes Ermittlungsverfahren, das sich gegen Fondsverantwortliche richtet, zu informieren

(lifePR) (Dieburg, )
Der BGH hat damit ein Urteil des OLG München bestätigt, das eine Anlageberatungsfirma aus Gräfelfing zur Zahlung von Schadensersatz an einen Anleger verurteilt hatte, der auf den Rat der Beraterin eine Anlage in Form einer Beteiligung an der zur ICON-Gruppe, Oberhaching, gehörenden Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG abgeschlossen hatte.

Zum Zeitpunkt der Anlageentscheidung war gegen den Geschäftsführer der Komplementärin der KG und gegen die Geschäftsführerin der Treuhandgesellschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren anhängig, das deren Engagement bezüglich früherer Fonds, nämlich die Alpina 1 KG und Alpina 3 KG, betraf. Nach Ansicht des BGH muss ein Anlageberater auch über solche Umstände aufklären, die die Seriosität und Zuverlässigkeit der Fondsverantwortlichen betreffen. Hierzu gehöre ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, das geeignet ist, die Vertrauenswürdigkeit der Fondsverantwortlichen in Frage zu stellen.

Nach Meinung des BGH setzt die Aufklärungspflicht des Beraters auch nicht erst dann ein, wenn es zu einer strafrechtlichen Anklage oder Verurteilung gekommen ist, sondern bereits dann, wenn gegen Fondsverantwortliche ein Ermittlungsverfahren anhängig ist. Eine Informationspflicht besteht nach dem BGH auch dann, wenn das Ermittlungsverfahren nicht die konkrete Anlage betrifft, sondern andere Fondsgesellschaft, und zwar insbesondere dann, wenn wirtschaftliche und personelle Verflechtungen bestehen.

Nach Ansicht der Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, die den Kläger vertreten hat, stärkt das Urteil des BGH die Verbraucherrechte, da einem Anleger nur durch eine entsprechende Aufklärung ermöglicht wird, zu entscheiden, ob er trotz eines Ermittlungsverfahrens eine Kapitalanlage eingehen will oder den Ausgang der Ermittlungen abwarten will bzw. die Anlage nicht tätigen will.

Für weitere Informationen können sich interessierte Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Anlegeberatung unvollständig/fehlerhaft anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...

Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.11.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.