Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 247424

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg, Deutschland http://www.fachanwalt-hotline.de
Ansprechpartner:in BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein +49 6071 9816810
Logo der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Ein trauriges Kapitel der Commerzbank geht (langsam) zu Ende

Investmentfonds Premium Management Immobilienanlagen (WKN: A0ND6C) / Die Fondsgesellschaft Allianz Global Investors (AGI) löst den seit September 2010 eingefrorenen Immobiliendachfonds Premium Management Immobilien-Anlagen (PMIA) auf

(lifePR) (Dieburg, )
Die Commerzbank bietet zeitgleich ca. 50.000 Anlegern an, ihre Wertpapiere für 43,38 Euro pro Anteil abzukaufen. Die Commerzbank reagiert hiermit auf Tausende Beschwerden und Klagen von Kunden, die sich falsch beraten fühlten und fühlen.

Der Fonds wurde im Mai 2008 zum Erstausgabepreis von 52,50 Euro aufgelegt und nur an Kunden der Allianz und Commerzbank AG verkauft, in der Spitze verwaltete er 2,2 Mrd. Euro. Nach der Übernahme der Dresdner Bank fiel er an die Commerzbank. Im Zuge der Einführung der Abgeltungssteuer empfahlen viele Berater der Commerzbank im Jahr 2008 einen Tausch aus dem zum Konzernverbund gehörenden Hausinvest Europa in den damals ebenfalls von der Cominvest geführten Immobiliendachfonds. Später, im September 2010, wurde der Dachfonds als unattraktiv eingestuft und geschlossen. Die Berater sollten mit einem anteiligen Ausgabeaufschlag wieder in andere Fonds umschichten, nicht selten in den Hausinvest Europa. Im Zuge der Übernahme der Dresdner Bank ging die Cominvest in der Folgezeit an den Allianzkonzern über, der Exklusiv-Vertrieb des Dachfonds oblag indes weiterhin der Commerzbank. Bizarr ist dabei, dass die Commerzbank auch die Rolle der "anlegerschützenden" Depotbank bei dem Fonds innehat und jetzt auch das Vergleichsangebot unterbreitet.

Schon seit Oktober 2010 bietet die Commerzbank Kunden an, ihre Anteile für einen gewissen Prozentsatz anzukaufen. Die Angebote wurden dabei oftmals als Härtefälle bezeichnet. Wohl auch, damit sich die Commerzbank einen altruistischen Anstrich gibt. Die Mehrheit der Anleger war sensibilisiert. Eine Vielzahl von Schadensersatzklagen gegen die Commerzbank war die Folge. Bis es nun zu diesem Angebot - 43,38 Euro pro Anteil - kam.

"Was nun?", fragen sich viele verunsicherte Anleger. Soll das Angebot angenommen werden oder soll die Commerzbank vor Gericht gezogen werden? "Diese Frage kann sicherlich nicht generell beantwortet werden. Allerdings erscheinen 43,38 Euro pro Wertpapier sehr gering", erklärt Lutz Tiedemann, BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bei der Kanzlei KWAG. "Wir haben bereits Vergleiche zum Preis von über 49,00 Euro abgeschlossen", so Tiedemann weiter. Das sind dann schnell ein paar Hundert Euro mehr. Es lohnt sich folglich, ernsthaft zu überlegen, ob dieses Angebot angenommen werden sollte. Vor allem, wenn man bedenkt, dass die geschädigten Anleger oftmals bereits im Rentenalter sind und in diesem offenen Immobiliendachfonds ihre Altersvorsorge "liegen" haben, allerdings nicht an das Kapital herankönnen.

Auch Anleger, die die Wertpapiere schon vor drei Jahren erworben haben, kann noch gerichtlich geholfen werden. Denn es gibt hier viele Faktoren, die von einer vorsätzlichen Fehlberatung ausgehen lassen. Unsere Mandanten berichten über identische Beratungsfehler, die für uns ein erhebliches Indiz für ein vorsätzliches Organisationsverschulden der Commerzbank darstellen. Auch die Rolle der Commerzbank in ihrer Doppelfunktion als Vertrieb einerseits und anderseits als anlegerschützende Depotbank berührt Schadensersatznormen, die nicht an eine dreijährige Verjährungsfrist gebunden sind.

Angesichts des von der Commerzbank vorgelegten "Niedrig-Angebots" sollten sich die betroffenen Anleger gut überlegen, ob das Angebot wirklich angenommen werden soll. Auch ein "Nachverhandeln" oder die gerichtliche Auseinandersetzung bleiben als Option weiterhin bestehen. Bereits die Beauftragung eines Rechtsanwalts stellt für Kreditinstitute einen deutlichen Hinweis dar, dass die Anleger sich nicht mit einem geringen Vergleichsangebot abspeisen lassen werden. Dies hat in der Vergangenheit vielfach schon bei anderen Anlageprodukten zu einem Einlenken und der Nachbesserung von Vergleichsangeboten geführt.

Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Premium Management Immobilien Anlagen" anschließen.
Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Storys, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.