Mit Schreiben vom 01.06.2010 kündigt die ES AG nun an, dass wenn die Aktionäre ihr innerhalb der nächsten 10 Tage keine Darlehen gewährt werden, die ES AG Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen Überschuldung stellen muss.
Einen schriftlichen Zwischenbericht über die aktuelle finanzielle Situation sowie einen Businessplan hinsichtlich Strategie und Ziele der ES AG haben die Aktionäre - nach Kenntnis von CLLB Rechtsanwälte - bis heute jedoch nicht bekommen. Nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte wären jedoch ein Zwischenbericht und ein Businessplan notwendig, damit die Aktionäre die Entscheidung treffen können, ob sie der ES AG erneut Kapital zur Verfügung stellen wollen.
Auch auf eine Erklärung, wie es zu der finanziellen Schieflage der ES AG kommen konnte und insbesondere was mit dem in der Vergangenheit von den Aktionären eingezahlten Kapital von über CHF 12 Mio. geschehen ist, warten die von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Aktionäre bis heute vergeblich. Selbst auf Nachfrage von Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Breu von CLLB Rechtsanwälte auf der außerordentlichen Generalversammlung verweigerte der neue Verwaltungsratspräsident eine Antwort.
Aus den der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vorliegenden Geschäftsberichten der ES AG geht hervor, dass das von den Aktionären eingezahlte Kapital nur zu einem äußerst geringen Teil für das eigentliche operative Geschäft, den Ankauf und die Eintreibung von Forderungen, verwandt wurde (nur ca. CHF 500.000 im Geschäftsjahr 2008/2009). Der Großteil des Geldes (über CHF 6 Mio. alleine im Geschäftsjahr 2008/2009) versickerte hingegen in Beraterverträgen, Aufwendungen für Niederlassungen, Personalaufwand etc.
Nach Auffassung der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich würde eine etwaige Insolvenz der ES AG die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen der betroffenen Aktionäre jedoch keineswegs obsolet machen. Denn nach Ansicht von CLLB Rechtsanwälte sind nicht nur Schadensersatzansprüche der Aktionäre gegen die ES AG, sondern auch gegen die dahinter stehenden Personen denkbar. CLLB Rechtsanwälte empfiehlt den betroffenen Aktionären sich von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei hinsichtlich etwaiger Ansprüche gegenüber der ES AG sowie den dahinter stehenden Personen anwaltlich beraten zu lassen.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Equitable Settlement AG" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.06.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt