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Erneut Medienfonds im Visier

KALEDO Dritte Productions GmbH & Co. KG steht vor der Rückabwicklung von fehlgeschlagenen Fondsanlagen in Milliardenhöhe

(lifePR) (Dieburg, )
Die BSZ E.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte in Düsseldorf hat die Vertretung von Anlegern des Medienfonds KALEDO Dritte Productions GmbH & Co. KG übernommen. Wegen des unbefriedigenden Verlaufs der Anlage sehen sich die Anleger geschädigt. Beklagt wird die Münchner Privatbank Merck Finck & Co. Die Vorwürfe, so die Düsseldorfer Kanzlei, beruhen dabei wie so oft auf den typischen Abläufen in der Beratung im Vorfeld der Investition.

Immer wieder ist festzustellen, dass Banken, Sparkassen und deren Beratungsunternehmen Fehler bei der Beratung in Investment-, Immobilien-, Medien- und sonstigen Fonds machen. Kann eine fehlerhafte oder mangelnde Beratung nachgewiesen werden, sind die Unternehmen schadenersatzpflichtig. In vielen Fällen trifft die Haftung auch die Initiatoren und Gründungsgesellschafter. Kaum ein Anleger, der vor dem Entschluss in eine Anlage zu investieren von einem Kreditinstitut beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsanlagen sitzen bleiben. Auch milliardenschwere Anlagen, die fehlschlugen, können rückabgewickelt werden.

Je schneller sich Geschädigte entschließen etwas zu unternehmen, desto eher können sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen kommen. Neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Engagements und dem Ersatz von Folgekosten, besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten. Der BSZ weißt noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass für Anlagen aus dem Jahr 2001 oder aus den Jahren davor eine absolute Verjährungsfrist gilt. Diese Frist endet mit dem 31. Dezember 2011.

Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft "KALEDO" anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 22.03.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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