Nach Auffassung von Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Breu der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurden die Anleger durch Mitteilung falscher Tatsachen und Verschweigen von aufklärungspflichtigen Tatsachen zur Zeichnung der Aktien veranlasst. So wurde gegenüber den von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Anlegern nach deren Aussage u.a. behauptet, die ES AG sei sehr erfolgreich im Factoring-Geschäft und würde aus dem operativen Geschäft Gewinne erzielen.
Ferner wurde von den Telefonverkäufern - laut Aussage der Mandanten von CLLB Rechtsanwälte - behauptet, der Börsengang der ES AG stehe "unmittelbar" bevor. Ausweislich der Jahresabschlüsse der ES AG erzielte diese jedoch keine Gewinne aus dem operativen Geschäft. Das operative Geschäft war vielmehr nur ein "Minimal-Geschäft", da - ausweislich der Jahresabschlüsse - nur ein sehr geringer Teil des von den Aktionären eingesammelten Kapitals überhaupt für die eigentliche operative Tätigkeit, nämlich den Ankauf von Forderungen, eingesetzt worden war. Der Großteil des aus dem Verkauf der Aktien eingesammelten Geldes versickerte hingegen in Beraterverträgen, Aufwendungen für Niederlassungen etc.
Nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte war der angekündigte Börsengang auf Grund des unprofitablen und minimalen operativen Geschäfts der ES AG auch zu keinem Zeitpunkt realistisch. Ferner wurden die von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger - laut deren Aussage - nicht darüber aufgeklärt, dass die Aktien der ES AG, da die Gesellschaft nicht börsennotiert war, nur sehr eingeschränkt handelbar sind und es eine ordnungsgemäße Kursbildung aus Angebot und Nachfrage nicht gibt. Laut der von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Aktionäre wurde diesen stattdessen beim Erwerb der Aktien zugesichert, dass sie die Aktien über die ES AG arrangiert jederzeit wieder veräußern könnten. Dies war natürlich nicht der Fall. Ferner wurden die von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegern laut deren Aussage beim Erwerb der Aktien nicht auf den Wertpapierprospekt hingewiesen, geschweige denn wurde dieser den Anleger übersandt. Die Täuschung der Aktionäre beim Erwerb der Aktien wurde in der Folgezeit durch von der ES AG herausgegebene und - nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte - falsche bzw. irreführende Newsletter und Pressemitteilungen aufrechterhalten.
Nach Auffassung von Rechtsanwältin Nikola Breu, der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, stehen den Anlegern nicht nur Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung sowie gegen Kapitalanlagebetrugs gegenüber der inzwischen insolventen ES AG zu, sondern auch gegenüber den damaligen Verwaltungsratsmitglieder der ES AG zu. Denn nach derzeitigem Kenntnistand von CLLB Rechtsanwälte erfolgte die Täuschung der Anleger beim Erwerb der Aktien durch die Telefonverkäufer systematisch und auf Weisung der ES AG, so dass die damaligen Verwaltungsratsmitglieder auch persönlich haften.
Rechtsanwältin und BSZ e.V. Vertrauensanwältin Breu rät den geschädigten Aktionären daher sich von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei hinsichtlich der Anmeldung der Schadensersatzansprüche im Insolvenzverfahren sowie hinsichtlich der gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Verwaltungsratsmitglieder anwaltlich beraten zu lassen.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Equitable Settlement AG" anschließen.