Der Bundesgerichtshof bestätigte damit die von Frau Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel und Herrn Rechtsanwalt Hans Witt von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Witt Rechtsanwälte, Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Heidelberg - Berlin für ihre Mandanten schon in den Vorinstanzen dieser Verfahren vertretene Auffassung, wonach eine so genannte unechte Abschnittsfinanzierung auch dann vorliegt, wenn ein Investmentfonds ratierlich angespart wird.
Die Entscheidungen des OLG München hatten in der Literatur und Rechtsprechung für Aufsehen gesorgt, denn bislang war durch den BGH noch nicht entschieden worden, ob ein Investmentfonds als Tilgungsersatzleistung dienen kann. Damit hat die Entscheidung auch grundsätzliche Bedeutung für mögliche weitere Fälle, da gerade in den letzten Jahren neben fondsgebundenen Lebensversicherungen auch Investmentfonds als Darlehenstilgung vorgesehen waren.
Das Urteil des Bundesgerichthofs hat für die Bayerische Landesbank sowie die Deutsche Kreditbank, die zahlreiche Verträge von der Bayerischen Landesbank übernommen hat, weitreichende Folgen. Die Bayerische Landesbank hatte alleine in einem Volumen von rund 166 Mio. EUR den EuroPlan finanziert. Ob und in welchem Umfang weitere Darlehensverträge betroffen sind, ist nicht bekannt. „Es wäre fast überraschend, wenn dieser Fehler nur bei den EuroPlan Finanzierungen passiert wäre, da die Darlehensverträge nicht jedes Mal neu erfunden werden, sondern die Vorlagen auch für andere Darlehensverträge gedient haben dürften“, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.06.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.