Einen neuen Gesichtspunkt enthält das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 08.03.2012 (Az. 8 U 139/11) insoweit, als dort erstmalig eine Auseinandersetzung mit dem von Witt Rechtsanwälte erhobenen Vorwurf erfolgt, dass der britische Lebensversicherer CMI mit unzutreffenden Vergangenheitsrenditen geworben hat. Diesen Vorwurf konnte die Clerical Medical Investment Group Limited nach Ansicht des OLG Celle gerade nicht entkräften.
Die Feststellungen des Urteils haben weitreichen Bedeutung über den Einzelfall hinaus: "Hier geht es nicht um individuelle Fehler des jeweiligen Beraters und damit nicht um einen Sonderfall, sondern das Urteil des OLG Celle zeigt auf, dass Clerical Medical für die Falschberatung einer Vielzahl von Kunden verantwortlich und damit auch schadenersatzpflichtig sein dürfte" so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hans Witt. "Die Chancen der betroffenen Kunden von Clerical Medical sind mit diesem Urteil weiter gestiegen, eine vollständige Rückabwicklung, also Schadensersatz von Clerical Medical zu erlangen. Es ist nur wiederholt auf den möglichen zeitnahen Verjährungseintritt im Einzelfall dringend hinzuweisen, so dass betroffene Anleger vor allem mit Verträgen aus dem Jahr 2002 sofort handeln müssen, da die Verjährung taggenau eintreten kann und dann keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können."
Für betroffene Anleger bestehen somit gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Clerical Medical Investment Group Limited (CMI)" beizutreten.