Der Beklagte hatte über die Rechtsanwälte Limmer & Schlomka seinen Beitritt zum Fonds und den Kreditvertrag mit der BHW-Bank widerrufen und seine Zahlungen auf den Kredit eingestellt. Daraufhin wurde er von der BHW-Bank bzw. jetzt Postbank AG vor dem Landgericht München I verklagt.
Nachdem die Postbank AG vor dem Landgericht München I obsiegt hatte, war der Anleger auf Anraten seiner Anwälte in Berufung gegangen.
Das Oberlandesgericht München hat auf Antrag der Rechtsanwälte Limmer & Schlomka eine umfangreiche Vernehmung des Vermittlers, der den Fonds an den Anleger verkauft hatte, vorgenommen. Nach dieser Vernehmung hat das Oberlandesgericht München erklärt, dass nach seiner Auffassung der Widerruf des Darlehensvertrages zu Recht erfolgt ist und dass das Oberlandesgericht auch vom Vorliegen eines verbundenen Geschäftes zwischen der Bank und dem Fonds ausgeht. Das Oberlandesgericht München hat der Postbank AG dringend angeraten, die Klage zurückzunehmen, da ansonsten beabsichtigt sei, die Akte der Staatsanwaltschaft zur Prüfung eines eventuellen Prozessbetruges durch die Postbank vorzulegen, weil diese nach Auffassung des Oberlandesgerichts München das Vorliegen eines verbundenen Geschäfts der Wahrheit zu wider bestritten habe. In einer Verhandlungsunterbrechung haben die Prozessbevollmächtigten der Postbank AG und deren Prozessvertreter Klagerücknahme erklärt.
Nach Auffassung der Rechtsanwälte Limmer & Schlomka ist nunmehr ein Oberlandesgericht endlich der von den Anwälten schon lange vertretenen Auffassung zum Haustürwiderruf und zum verbundenen Geschäft bei der Finanzierung von Falk-Fonds durch die BHW-Bank gefolgt. Dies macht eindeutig Hoffnung, dass zukünftig Anleger entweder mit eigenen Klagen gegen die Postbank AG oder bei Klagen der Postbank AG gegen diese erfolgreich sein werden. Das Urteil hat auch Bedeutung für andere Fonds, bei denen eine entsprechende Finanzierung über eine Bank getätigt wurde.
Die Rechtsanwälte Limmer & Schlomka gehen davon aus, dass auch andere Gerichte nunmehr die eigentliche Vorgehensweise der BHW-Bank und anderer Banken bei der Finanzierung von Anlegern erkennen und entsprechend das verbundene Geschäft bejahen, was in der Vergangenheit leider, auch am Oberlandesgericht München, regelmäßig nicht der war Fall.
Für betroffene Anleger gibt es also gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Falk Fonds" anzuschließen.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 04.02.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt