Hintergrund dieser Investments ist zum einen die auch in der seriösen Tagespresse und selbst von Regierungsmitarbeitern öffentlich in den Jahren 2010 und 2011 ausgesprochene Empfehlung, Griechenlandanleihen zu kaufen.
Insbesondere Banken haben in Deutschland auch an sicherheitsorientierte Anleger griechische Staatsanleihen empfohlen und verkauft. Nach Informationen der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte Fachanwälte Seelig und Widmaier aus Heidelberg wurden Privatanleger häufig nicht auf die diesen Anleihen innewohnenden Risiken hingewiesen. Ganz im Gegenteil wurde regelmäßig versichert, es handele sich um eine besonders sichere, zur Altersvorsorge geeignete Anlageformen, "da ja schließlich der griechische Staat hafte und ein Staat könne niemals insolvent werden".
Zum einen können damit in sehr zahlreichen Fällen Schadenersatzansprüche wegen nicht anlegergerechter Beratung bestehen. Immerhin existieren schon seit dem Frühjahr 2010 Gerüchte, dass Griechenland pleite gehen könnte. Insbesondere erklärte selbst die Bundesregierung im Frühjahr 2010 zunächst ausdrücklich, dass es aufgrund der klaren europäischen Rechtslage "kein Geld für Griechenland" geben könne. Erst im Mai 2010 erfolgte wohl aus rein politischen Erwägungen eine "180° Wende" und es wurden großzügige Hilfen für Griechenland beschlossen. Hiermit konnte jedoch niemand ernsthaft rechnen, da diese Hilfen eindeutig gegen europäisches Recht (no-bailout Klausel) verstoßen. Deshalb können entsprechende Empfehlungen zum Erwerb von griechischen Staatsanleihen ohne Hinweis auf die erheblichen Verlustrisiken Auslöser von Schadenersatzansprüchen sein. Berater durften sich auf die rechtswidrigen finanziellen Hilfen für Griechenland keinesfalls verlassen. Zum einen wurde das finanzielle Einstehen von Mitgliedstaaten der Eurozone von deren Gründungsvätern vertraglich ausgeschlossen. Zum anderen zeigen historische Erfahrungen mit Staatspleiten, dass diese vielmehr jederzeit sehr überraschend eintreten können, vergleiche u.a. Argentinien.
Noch schwerer würde jedoch wiegen, dass - abhängig vom Zeitpunkt der Empfehlung durch die Bank - ein schwerwiegender Interessenkonflikt der Bank zulasten des beratenden Kunden möglicherweise bestand. Dieser Umstand könnte deshalb gegeben sein, als beispielsweise die Commerzbank ihre eigenen Bestände an griechischen Staatsanleihen bereits reduziert hatte, während sie im gleichen Zeitraum an Privatanleger Staatsanleihen vermittelte und es dabei versäumte darauf hinzuweisen, dass die Bank selbst ihre Bestände reduziert, mithin also ein Interessenkonflikt bestehen kann. So hat etwa die Commerzbank nach Presseberichten im Jahr 2011 ihren eigenen Bestand an griechischen Anleihen um über 2.000.000.000 Euro reduziert. Nach der seit langem gefestigten, ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Bank immer dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn zu Ungunsten des Kunden ein Interessenkonflikt besteht, ohne dass die Bank über diesen Konflikt aufklärt. Dieses Argument wird nach Einschätzung der BSZ e.V. Vertrauensanwälte Seelig und Widmaier vor Gericht häufig übersehen, obwohl es hohe Erfolgsaussichten haben kann.
Daher haben Anleger, welche nicht risikobereit waren und von vermittelnden Banken nicht über die erheblichen Risiken der Griechenland Anleihen hingewiesen wurden, einen Schadenersatzanspruch gegen die beratende Bank. Dieser ist auf eine vollständige Rückabwicklung gerichtet.
Die noch eindeutigere Fallgruppe, in welchem Schadenersatzansprüche gegen Banken bestehen können, liegt wie gesagt dann vor, wenn eine Bank ihre eigenen Griechenlandanleihen abstößt und zu diesem Zeitpunkt Staatsanleihen an Kunden empfiehlt. In solchen Fällen eines erheblichen Interessenkonflikts wäre jede Bank unmittelbar zu vollem Schadenersatz verpflichtet.
Obwohl in der Tagespresse fast ausschließlich von Griechenlandanleihen die Rede ist, kann bei jeder anderen Staatsanleihe (zum Beispiel Irland, Portugal, Spanien, Italien und gegebenenfalls auch Frankreich) ein umfassender Schadensersatzanspruch gegen das empfehlende Institut bestehen. Voraussetzung ist immer, dass Bankberater nicht ausreichend auf die bei mittlerweile nahezu allen Staatsanleihen innewohnenden Verlustrisiken hingewiesen haben. Die Verlustrisiken nahezu aller Staatsanleihen aus dem Euroraum sind mittlerweile allgemein bekannt. Nicht zufällig hat sich der weltgrößte Anleiheninvestor Pimco (eine Tochter des deutschen Finanzkonzerns Allianz) aus sämtlichen Staatsanleihen der Eurozone - mittlerweile sogar aus deutschen Staatsanleihen - zurückgezogen.
Eine Einzelfallprüfung durch einen Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht ist daher in allen Fällen von Staatsanleihenerwerb in den letzten zwei Jahren dringend anzuraten. Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Griechenland Anleihen“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 04. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
awrs