Die Kärntner Finanz- und Beteiligungsgesellschaft AvW stellte am Dienstag den 06.05.2010 bei dem Landesgericht Klagenfurt Insolvenzantrag. Damit geht das seit Jahren andauernde Ringen von Anlegern mit der Gesellschaft um ihre eingezahlten Gelder in eine weitere Runde. Laut Medienveröffentlichungen sollen etwa 12.500 Anleger aus Österreich und Deutschland betroffen sein. Bereits vor einer reichlichen Woche sei danach der Unternehmenschef W. Auer-Welsbach wegen eines mutmaßlichen Finanzdelikts in Untersuchungshaft genommen.
Die AvW Gruppe hatte sich in den vergangenen Jahren über Vermittlerfirmen an Privatanleger gewandt. Diese beteiligten sich daraufhin über Genussrechtskapital an der Gesellschaft. Die AvW kaufte unter anderem von diesen Geldern Beteiligungen an Unternehmen. Dabei wurde laut Financial Times gegenüber den Kapitalanlegern mit angeblich erwirtschafteten Renditen von etwa 13,5 Prozent pro Jahr und mit einem Renditeziel von bis zu 16 Prozent pro Jahr geworben. Im Herbst 2008 wurde dann der Rückkauf der Genussscheine endgültig eingestellt. Aus diesen Ansatzpunkten heraus können den Anlegern unter Umständen Schadenersatzansprüche möglicherweise gegen den Vorstand und weitere Verantwortliche zustehen.
Zunächst gilt es für die Anleger fristgerecht und vollständig ihre Zahlungsansprüche bis 30. Juni 2010 im Insolvenzverfahren anzumelden. Laut einer Mitteilung des Landesgerichts Klagenfurt wurde für den 6. Juli 2010 die erste Gläubigerversammlung im Geschworenensaal des Landesgerichtes Klagenfurt anberaumt.
Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte der deutsch-österreichischen Anlegerallianz prüfen mögliche Schadensersatzansprüche der geschädigten Anleger in alle Richtungen, vor allem gegen die Verantwortlichen, aber vor allem auch gegen mögliche Depotbanken.
Geschädigte AvW-Anleger aus Deutschland und Österreich können sich der "BSZ e.V. Interessengemeinschaft AvW" anschließen.