Gründe für die Insolvenz seien vor allem die schlechte Zahlungsmoral zahlreicher Stromkunden und die existierenden Oligopolstrukturen im deutschen Stromversorgungsmarkt. Angeblich würden die Kunden den FlexStrom-Unternehmen zusammen ca. 100 Mio. Euro schulden. Viele Kunden hätten aufgrund der negativen Berichterstattung in den Medien in den letzten Monaten die Zahlungen eingestellt, was zu dem wesentlichen Liquiditätsengpass führte, der nun die Insolvenz nach sich zog.
FlexStrom hierzu: ,,Die Zahlungsmoral vieler Kunden hat sich zuletzt nach der fehlerhaften und schädigenden Berichterstattung vereinzelter Medien dramatisch verschlechtert. Nur ein Teil der Kunden zahle seither seine Rechnungen pünktlich. Zudem haben zahlreiche mit Monopolstrukturen ausgestattete Lieferanten die Berichterstattung zum Anlass genommen, rechtswidrige Forderungen aufzustellen und so das Marktgeschehen beeinträchtigt."
Zum Jahreswechsel hatte sich die Situation des Stromanbieters verschärft. Zahlreiche Netzbetreiber hatten sich über die schleppende Bezahlung durch Flexstrom beklagt, Geschäftspartner forderten Sicherheitsleistungen. Viele Stromlieferanten und Versorgungsunternehmen hatten die Kunden von FlexStrom nur noch weiter beliefert, wenn die Zahlung durch FlexStrom - oft nun durch Vorkasse - gesichert wurde.
,,Viele Kunden, die ihre Rechnungen im Voraus zahlten, dürften ähnlich wie im Fall Teldafax ihre Anzahlung verloren haben", meint Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Torsten Geißler von Fachanwälte Dr. Morgenstern & Kollegen. ,,Es bleibt zu prüfen, wer tatsächlich für den Schaden verantwortlich ist und wie die finanzielle Belastung der Kunden vermindert werden kann", so Geißler weiter.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft ,,FlexStrom" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 12. April 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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