In dem Urteil vom 29.12.2011 stellt nunmehr erstmals ein Oberlandesgericht fest, dass die Helaba Dublin für ihre Finanzierungsverträge keine ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrungen verwendet hat. Damit folgt das OLG den Argumenten der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei VON BUTTLAR Rechtsanwälte, die zuvor schon bei einigen erstinstanzlichen Gerichten, hierunter die Landgerichte Stuttgart, München, Passau und Potsdam, erfolgreich war.
Hintergrund 2003 bis 2005 haben vor allem Sparkassen ihren Kunden Beteiligungen an den Medienfonds MONTRANUS I bis III des Initiators HANNOVER LEASING verkauft. Integraler Bestandteil der Beteiligungen sind obligatorische Finanzierungen, die die Anleger bei der Helaba Dublin aufnehmen mussten. Mit diesen Darlehen wurde knapp die Hälfte der Beteiligungsbeträge finanziert. Den Rest mussten die Anleger durch Eigenkapital aufbringen.
Ein zentrales Verkaufsargument war die steuerliche Absetzbarkeit der Einlage im Beitrittsjahr. Seit 2009 gibt es jedoch Streit zwischen der Fondsverwaltung und dem Finanzamt über die Besteuerungsgrundlagen. Ein Ende dieses Streits ist nicht in Sicht. Auch wirtschaftlich laufen diese Fonds schlechter als geplant. So hat die Geschäftsführung den Anlegern aller drei Fonds in aktuellen Schreiben mitgeteilt, dass es Ende 2011 keine Ausschüttungen geben werde. Bei dem Fonds MONTRANUS II gab es bislang Barausschüttungen in Höhe von nur etwas mehr als 10 % der Kommanditeinlage. Es ist deshalb nicht weiter verwunderlich, dass viele Anleger aufgrund dieser enttäuschenden Entwicklung nach Ausstiegsmöglichkeiten suchen.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei VON BUTTLAR Rechtsanwälte betreut aktuell ca. 500 Anleger von HANNOVER LEASING Medienfonds. Anwälte der Kanzlei haben in Sachen MONTRANUS die ersten Schadensersatzurteile gegen beratende Sparkassen erstritten und die ersten Prozesse gegen die finanzierende Helaba Dublin gewonnen.
Anleger können Geschäfte auch heute noch widerrufen.
Aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen können Anleger die mit der Bank zur Finanzierung von Fondsbeteiligungen abgeschlossenen Finanzierungsverträge auch heute noch widerrufen. Infolgedessen können Anleger die Rückzahlung des eingesetzten Eigenkapitals abzüglich erhaltener Ausschüttungen verlangen. Außerdem müssen sie die Darlehen nicht zurückbezahlen. Im Gegenzug müssen sie ihre Beteiligungen an die Bank übertragen.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Wolf von Buttlar bewertet die aktuelle Entscheidung wie folgt: "Dieses Urteil setzt den positiven Trend der von unserer Kanzlei gegen die Helaba Dublin erstrittenen Urteile fort. Dass jetzt erstmals ein Oberlandesgericht unserer Argumentation gefolgt ist, erhöht die Erfolgsaussichten für alle betroffenen Anleger."
Für Betroffene Anleger gibt es also mehrere gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Montranus Medienfonds" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 18. Januar 2011 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Über die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei von Buttlar Rechtsanwälte: Die Kanzlei von Buttlar Rechtsanwälte mit Standorten in Stuttgart und Hamburg ist auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Neun Juristen, darunter vier Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, bearbeiten hauptsächlich Fälle aus den Bereichen geschlossene Fonds, atypisch stille Beteiligungen und Wertpapiergeschäfte. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die Vertretung von Anlegern, die so genannte Schrottimmobilien gekauft haben. Die Zeitschrift Wirtschaftswoche (Ausgabe vom 17.04.2009) zählt Rechtsanwalt Wolf von Buttlar zu den 20 Topanwälten für Anlegerschutz in Deutschland.