Das Urteil bringt weiter Licht im Bereich der gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen und ermöglicht den Betroffenen besser mit der aktuellen Situation umzugehen. Fragen der Schuldhaftigkeit der Eigentumsverletzung werden in Teil 3 vorgestellt.
Diese Informationen erhielten wir von unserer Vertragsanwältin Dr. Inge Rötlich, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht aus Sindelfingen.
Empfänger von Abmahnschreiben können sich für weitere Informationen und Hilfe durch fachkundige Rechtsanwälte dem BSZ ® e.V. Aktionsbündnis „Abmahnung“ anschließen.
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