Völlig unklar ist nach wie vor, warum überhaupt ein unbesichertes Darlehen - noch dazu in dieser Größenordnung - an die offensichtlich bereits zum Zeitpunkt der Darlehensausreichung in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindliche Muttergesellschaft Garbe Holding AG & Co. KG ausgereicht wurde.
Hintergrund ist, das die GARBE Logimac AG im Jahr 2008 einen Beschluss fassen ließ, nach dem in der Vergangenheit freie Mittel - so die Garbe Logimac AG in Ihrem Anschrieben an die Anleger vom 25.02.2011- unter anderem für die Gewährung von (unbesicherten) Darlehen an mit der GARBE Logimac AG verbundene Unternehmen - die GARBE Holding AG & Co. KG und die 21. GARBE Logimac Logistik Grundbesitz GmbH & Co. KG - verwand werden sollten. Für die aus und im Zusammenhang mit dieser Darlehensgewährung an die nunmehr GARBE Holding GmbH & Co. KG resultierende Forderung musste im Geschäftsjahr 2009 eine Wertberichtigung vorgenommen werden, da das an die GARBE Holding AG & Co. KG ausgereichte unbesicherte Darlehen von zwischenzeitlich rund ? 25 Mio. (Darlehensvaluta nebst zwischenzeitlich aufgelaufener Zinsen lt. Garbe Logimac AG) wohl ganz oder weitgehend uneinbringlich ist. Auch hinsichtlich des an die 21. GARBE Logimac Logistik Grundbesitz GmbH & Co. KG ausgereichte Darlehen musste eine Wertberichtigung in Höhe von rund drei Millionen Euro vorgenommen werden.
Aus diesem Grund sollen die Anleger nunmehr ihre Zustimmung zum Abschluss einer Sanierungsvereinbarung dahingehend erteilen, dass die Garbe Logimac AG gegenüber der Garbe Holding AG & Co. KG auf 85,8 % der ungesicherten Darlehensforderung verzichtet.
Den von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anlegern wird geraten, die Zustimmung zu verweigern und aktiv mit "Nein" zu stimmen.
"Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte prüft derzeit, in wie weit gegen die Garbe Logimac AG bzw. die übrigen Verantwortlichen hinsichtlich der Auskehrung der Darlehens im Jahr 2008, u.a. an die Garbe Holding AG & Co. KG Ansprüche geltend gemacht werden können. Hierzu wird insbesondere geprüft, ob die Ausreichung von Darlehen in dieser Größenordnung zugunsten der Muttergesellschaft zum Einen vom Gesellschaftszweck gedeckt war und zudem aufgrund der in 2008 bestehenden wirtschaftlichen Situation bei der Garbe Holding AG & Co. KG hätte ungesichert erfolgen dürfen." erklärt Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz.
Anleger, die sich an der Garbe Logimac AG beteiligt haben, sollten darüber hinaus von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen lassen, ob Ihnen auch Ansprüche aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung zustehen, so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Henning Leitz.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „GARBE Logimac AG" anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 28.03.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt