Dazu KWAG Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jens-Peter Gieschen: "Als bekennender St. Pauli Fan hat unsere Kanzlei zwei Business-Seats für die ganze Saison in der Südkurve des Millerntor-Stadions gemietet. Für das Spiel gegen Werder Bremen haben wir zusätzlich zwei weitere Karten erstanden, da wir einen Stadionbesuch mit Geschäftspartnern geplant hatten. Dies wird durch die unangemessenen Sanktionen des DFB nun vereitelt. Wir sehen hierin einen zivilrechtlich zu sanktionierenden Eingriff in unseren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und fordern Schadensersatz vom DFB, sollte es bei dem angedrohten Geisterspiel bleiben."
Mit der Erstellung der Klage hat KWAG den Hamburger Universitätsprofessor Dr. Kai-Oliver Knops beauftragt. Als Inhaber eines Lehrstuhls für Zivil- und Wirtschaftsrecht und Mitglied des 1. FC Köln kann er objektiv ohne jegliche "fanbedingte emotionale Verstrickung" und mit der notwendigen Distanz an eine solche Klage herangehen. "Wir haben die juristischen Möglichkeiten mit Prof. Knops erörtert und waren uns in der Bewertung einig. Eine solche Klage zu führen, wird kein Selbstläufer, aber der Erfolg ist auch nicht ausgeschlossen. Selbstverständlich verurteile auch ich die Vorfälle, die zu dem Spielabbruch geführt haben. Ein solches Verhalten passt nicht zu den Fans des FC St. Pauli", so Gieschen. "Allerdings ist die Reaktion des DFB darauf völlig unangemessen und schießt über das Ziel hinaus. Hier werden tausende enthusiastische aber friedliche Fans für das Verhalten eines Einzelnen bestraft. Das wollen wir nicht widerstandslos hinnehmen. Als Juristen sind die Gerichtssäle unser Spielfeld und wir werden versuchen, dem DFB hier eine empfindliche Niederlage beizubringen", so der Hamburger Anwalt weiter.
Der FC St. Pauli hat sich der Sportgerichtsbarkeit des DFB unterworfen und wird einen Urteilsspruch akzeptieren müssen. "Uns steht aber der normale Zivilgerichtsweg offen und wir werden dort die Sanktionen des DFB auf ihre Angemessenheit hin überprüfen lassen. Sollte das Gericht unserer Auffassung folgen, dass die Sanktionen unangemessen sind, dann ist hierin ein vorsätzlicher widerrechtlicher Eingriff in unseren geschützten betrieblichen Bereich zu sehen. Denn der Besuch des Millerntor-Stadions mit Mandanten und Geschäftspartnern ist Teil unserer Werbemaßnahmen. Gerade Spiele wie gegen Werder Bremen oder Bayern München haben da einen hohen Stellenwert", erläutert Gieschen.
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