Geschädigte Kapitalanleger die unorganisiert auftreten fabrizieren somit aus einer an sich identischen Sache mit lediglich vielen Betroffenen so viele Einzelfälle, wie es geschädigte Anleger gibt. Damit werden mit der Sache statt weniger Rechtsanwälte viele Rechtsanwälte beschäftigt. Das Resultat: der eine Anwalt rät zur Klage, der zweite findet einen außergerichtlichen Vergleich besser, der nächste will den Anlagevermittler verklagen, der nächste glaubt, dass die Angelegenheit bereits verjährt ist, der nächste will sich erst einmal mit der Sache vertraut machen Alle wollen Sie aber einen Vorschuss haben.
Mit der Interessengemeinschaft können gemeinsame Tat- und Rechtsfragen für alle Fälle meist gemeinsam beantwortet werden. Man braucht etwa nur einen Sachverständigen und es besteht auch nicht die Gefahr, dass verschiedene Rechtsanwälte die Rechtsfragen verschieden beantworten. Es ist also das Ziel, dass alle Fälle von möglichst wenigen Rechtsanwälten kooperativ bearbeitet werden.
Die Interessengemeinschaft empfiehlt sich insbesondere in dem Bereich der Kapitalanlage, dem Erwerb von Aktienanteilen, sowie Immobilienfonds. Denn trotz bestehender Anleger-und Verbraucherschutzgesetze kommt es immer wieder zur Verletzung solcher Verhaltensnormen, die dem Schutz der Kapitalanleger dienen sollen und häufig dann auch eine große Anzahl von ihnen schädigen, z.B. durch falsche Angaben über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Mit der Interessengemeinschaft werden hier die Einzelinteressen geschädigter Kapitalanleger effektiv gebündelt.
Mit der Interessengemeinschaft bekommen Geschädigte Verbraucher eine realistische Chance, ihre Schadenersatzansprüche auch gegen mächtige Unternehmen wirksam zu bündeln und geltend zu machen. In vielen Fällen wird schon der außergerichtliche Schriftsatz durch die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaft die Verhandlungsbereitschaft der beklagten Unternehmer deutlich erhöhen. Kommt es zu akzeptablen Vergleichen, wird die Justiz weiter entlastet.
Für den BSZ® e.V. ist es wichtig zu erreichen, dass der Zugang der Verbraucher zur Rechtsdurchsetzung gestärkt wird. Das wird mit der Interessengemeinschaft erfüllt. Die Beauftragung einer einzigen Kanzlei - oder bei großen Schadensfällen auch mehrer kooperierender Kanzleien - von einer Vielzahl von Klägern hat auch den Vorteil, dass viel mehr Informationen gesammelt und Aspekte berücksichtigt werden können, welche dem jeweils einzelnen möglicherweise überhaupt nicht zur Verfügung stehen. Die beauftragte Anwaltskanzlei ist dann viel besser in der Lage, aus der Fülle von Informationen diejenigen herauszuziehen, welche entscheidungsrelevant sind.
Der BSZ e.V. sorgt dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Auf Grund langjähriger Erfahrung im Versicherungs- und Kapitalmarktbereich wissen die Vertrauensanwälte des BSZ e.V., wie Ansprüche gegen Versicherungen, Banken usw. geltend gemacht werden können. Der BSZ e.V. sieht es als seine Pflicht, dem geschädigten Anleger zu seinem Recht und somit zu seinen Ansprüchen zu verhelfen Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der betreffenden Interessengemeinschaft beizutreten.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.