Am 30.12.2009 wurde über das Vermögen der GFE GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und ein Insolvenzverwalter bestimmt. (AG Nürnberg, Az.: 8200 IN 2238/10)
Bis zum Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gibt es nach Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte derzeit mindestens zwei Wege, die geschädigte Anleger zur Durchsetzung der Ihnen entstandenen Schäden verfolgen können:
Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegenüber den jeweiligen Anlageberatern.
Prüfung der Rechte nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Die ohnehin bereits stark verunsicherten Anleger der GFE erhalten in letzter Zeit von ihren Anlageberatern verstärkt Empfehlungen zur Anwaltswahl. Aus den Empfehlungen geht jedoch nicht hervor, ob der empfohlene Anwalt mit dem Anlageberater bereits in einem Mandatsverhältnis steht.
Sollte dies der Fall sein, kann der Anwalt die Ansprüche für den Anleger nicht mehr gegenüber dem Anlageberater geltend machen. Ein entscheidender Nachteil für die Anleger! Anleger sollten daher bei Kontaktaufnahme mit dem vom Berater empfohlenen Rechtsanwalt unbedingt nachfragen, ob dieser mit dem Anlageberater in einem Vertragsverhältnis steht. Weiter sollte sich der Anleger vom Rechtsanwalt schriftlich bestätigen lassen, dass dieser auch die Ansprüche gegen den Berater prüfen und ggf. auch durchsetzen kann.
Die Kanzlei CLLB hat heute eine der von einem Anlageberater empfohlenen Rechtsanwaltskanzlei folgendes Schreiben übersandt:
Rechtsanwalt
München, 13.01.2011
Unser Zeichen: /co/ho
Nürnberger Gesellschaft GFE
Sehr geehrter Herr Kollege,
wie Sie wissen, vertritt unsere Kanzlei eine Vielzahl von geschädigten Anlegern im Zusammenhang mit den Ereignissen rund um die Nürnberger Gesellschaft GFE. Wir vertreten die Anleger im Rahmen des Insolvenzverfahrens, des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens, gegen die Anlageberater und gegen die finanzierenden Banken.
Seitens diverser Anlageberater wird empfohlen, sich direkt mit Ihnen in Verbindung zu setzen und ein entsprechendes Mandat zu erteilen.
Die diesbezüglichen Emails sind Ihnen sicherlich bekannt.
Wir gehen davon aus, dass Sie mit den diversen Anlageberatern in einem Vertragsverhältnis stehen und daher nicht gegen diese vorgehen können. Aus den uns vorliegenden Informationen ergibt sich, dass Sie die Anleger über diese offenkundige Interessenkollision nicht aufklären.
Unsere Mandanten werden durch die aggressive Werbung der Anlageberater für Ihre Kanzlei sehr irritiert.
Wir bitten daher um kurze Stellungnahme, ob diese Werbung um die Mandate in Ihrem Auftrag erfolgt.
Weiter gehen wir davon aus, dass Sie die Anleger der GFE, über die bestehende Interessenkollision bei Ihnen und über etwaige Möglichkeiten für ein Vorgehen wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Berater aufklären. Auch insoweit bitten wir um eine kurze Bestätigung. Vielen Dank vorab.
Als Wiedervorlage haben wir uns erlaubt,
Freitag, den 21.01.2011
zu notieren.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
István Cocron
Rechtsanwalt
Generell gilt: Kann der Ihnen empfohlene Anwalt nicht gegen jeden erfolgversprechenden Gegner vorgehen oder will er gerade gegen denjenigen, der den Anwalt empfohlen hat, nicht vorgehen, ist Vorsicht geboten! Eine Rechtsschutzversicherung bezahlt nämlich in der Regel keinen Anwaltswechsel und kein zweites Verfahren, um später in einem Folgeverfahren gegen die Berater vorzugehen!
Daher sollte gleich ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der gegen jeden denkbaren Gegner ohne irgendwelche Einschränkungen vorgehen kann und wird.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „GFE Group" anschließen.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 13.01.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.