Viele Anleger sind immer noch extrem verunsichert und fragen sich, wieso der Anleiheemittent, der die Anleihe mit der WKN A1PGVS erst am 01.10.2012 emittiert hatte, nicht einmal 13 Monate später wieder Insolvenz anmelden musste, obwohl Getgoods bis kurz vor der Insolvenz immer wieder positive Meldungen, z.B. zu Umsatzwachstum, guten Zukunftsaussichten, etc. heraus brachte. Für viele Anleger kam die Insolvenz daher sehr überraschend.
Inzwischen hat zwar Medienberichten der letzten Tage zufolge wohl Conrad Electronic Interesse an einer Übernahme von getgoods bekundet, ob dies jedoch nur für Teile des Unternehmens gilt oder für das gesamte Unternehmen, ist nicht sicher.
Pressmeldungen der letzten Tage zufolge (so z.B. Berliner Morgenpost vom 19.11.2013) steht wohl der Verdacht im Raum, dass Getgoods 50 Mio. EUR unterschlagen haben soll. Konkret geht es um den Vorwurf, dass Getgoods 192.000 Mobiltelefone verkauft haben soll, die ihm gar nicht gehörten, sondern nur bei Getgoods gelagert worden sein sollen. Mit dem Verkauf fremder Ware soll Getgoods seinen eigenen Umsatz aufgewertet haben und dadurch entsprechend falsche Quartalszahlen geliefert haben. Hierzu wurde in den letzten Tagen von der Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder das Firmengelände sowie die Privatwohnungen des Geschäftsführers der Getgoods AG und deren Vertriebstochter untersucht.
Betroffene Anleger müssen sich im Klaren sein, dass schlimmstenfall der Totalverlust drohen könnte" so BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Dr. Späth. Der Anleihekurs war im November bereits von knapp 70 % auf 13,2 % gefallen.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth empfiehlt betroffenen Anlegern,,auf jeden Fall, die Gläubigerinteressen zu bündeln. Nur hierdurch ist gewährleistet, dass die Anleger im Vergleich zu anderen Gläubigergruppen nicht benachteiligt werden."
Auch prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gerade intensiv mögliche Schadensersatzansprüche für die Anleger gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen wie Vorstand, Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer, etc, und zwar aus möglicherweise in Betracht kommender Prospekthaftung im engeren Sinne, aber auch aus möglicherweise in Betracht kommender unerlaubter Handlung, " so Dr. Späth. Rechtsanwalt Dr. Späth hierzu: ,,Wir sind zuversichtlich, hier Prospekthaftungsansprüche für die Anleger geltend machen zu können, unter Umständen auch, sofern sich die Vorwürfe bestätigen sollten aus unerlaubter Handlung.
Allerdings sollten Anleger beachten, dass Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne schnell verjähren, nämlich 3 Jahre ab der ersten Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und 1 Jahr kenntnisabhängig.
Die Pleite von Getgoods.de ist bereits der achte Zahlungsausfall eines Emittenten von Mittelstandsanleihen.
Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin eine der erfahrensten Kanzleien im Bereich Mittelstandsanleihen für die Zusammenarbeit für die IG Getgoods gewinnen, von Dr. Späth & Partner wurden bereits etliche Fälle im Bereich Mittelstandsanleihen betreut, wie z.B.:
Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West (mehrere hundert Anleger wurden seit dem Jahr 2006 vertreten)
First Real Estate GmbH: von Dr. Späth & Partner wurden als erster Kanzlei in Deutschland überhaupt hier bereits im Jahr 2009 rechtskräftige Urteile gegen die Hintermänner erstritten DM Beteiligungen AG: Mehrere hundert Geschädigte wurden seit 2006 vertreten GlobalSwissCapital AG ( gerichtliche Erfolge gegen die Vermittler der Anlage)
Solar Millenium AG (erste nicht rechtskräftige Urteile gegen die Vorstände von Dr. Späth & Partner erstritten)
Solen AG: Kanzlei Dr. Späth & Partner wurde in den Gläubigerausschuss gewählt SIC Processing: Klagen gegen Verantwortliche aus Prospekthaftung im engeren Sinne wurden eingereicht
Insgesamt wurden von Dr. Späth & Partner mehr als tausend geschädigte Anleger speziell von Mittelstandsanleihen, also wie bei Getgoods.de, vertreten.
Auch die räumliche Nähe der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner zwischen Berlin und Frankfurt/Oder ist sehr hilfreich für die Interessenbündelung.
Rechtsanwalt Dr. Walter Späth hat darüber hinaus auch in Frankfurt an der Oder sein Rechtsreferendariat absolviert und ist daher auch mit den Besonderheit der Justiz in Frankfurt an der Oder (d.h. Staatsanwaltschaft und Gericht) bestens vertraut.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Getgoods" anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalthotline.eu/...