Im Schadensfall getgoods.de AG ist es BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth inzwischen gelungen, in bisher 8 Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt an der Oder für erste Anleger Arrestbeschlüsse gegen den ehemaligen Vorstand RM zu erwirken.
Die 1. Zivilkammer sowie die 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt an der Oder haben in insgesamt 8 Fällen ausdrücklich den dinglichen Arrest in das gesamte Vermögen des ehemaligen Vorstands RM angeordnet.
Weitere Arrestanträge für diverse Anleger werden in den nächsten Tagen folgen, diese Arrestanträge dienen der vorläufigen Sicherung der Anleger, und sind vom Insolvenzverfahren unabhängig. Eile ist geboten, weil beim Arrestverfahren das sog. Prioritätsprinzip gilt, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth hatte, worüber der BSZ e.V. bereits berichtete, vor kurzem auch erste Schadensersatzklagen für die Anleger gegen den ehemaligen Vorstand der getgoods.de AG vor dem Landgericht Frankfurt/Oder eingereicht, inzwischen haben sich Anhaltspunkte für Prospekthaftungsansprüche ergeben, so werden die Anleger im Verkaufsprospekt nach Ansicht von Dr. Späth nicht über alle wesentlichen relevanten Punkte informiert.
Z.B. die Verflechtung zwischen der Getgoods AG und deren Tochtergesellschaften wird nach Ansicht von BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth nicht ausreichend dargelegt. Auch wurden in den Klagen Ansprüche wegen mutmaßlicher unerlaubter Handlung geltend gemacht.
Erste Termine zur mündlichen Verhandlung wurden vom Landgericht Frankfurt/Oder bereits für Dezember 2014 anberaumt.
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Getgoods. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.
Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft bei Bedarf gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 07.11. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des
Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
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