Pressmeldungen der letzten Tage zufolge (so z.B. Berliner Morgenpost vom 19.11.2013) steht der Verdacht im Raum, dass Getgoods 50 Mio. EUR unterschlagen haben soll. Konkret geht es um den Vorwurf, dass Getgoods 192.000 Mobiltelefone verkauft haben soll, die ihm gar nicht gehörten, sondern nur bei Getgoods gelagert worden sein sollen. Mit dem Verkauf fremder Ware soll Getgoods seinen eigenen Umsatz aufgewertet haben und dadurch entsprechend falsche Quartalszahlen geliefert haben.
Hierzu wurde in den letzten Tagen von der Staatsanwaltschaft Frankfurt an der Oder das Firmengelände sowie die Privatwohnungen des Geschäftsführers der Getgoods AG und deren Vertriebstochter untersucht.
Für BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von der Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte sind die weiteren Vorwürfe gegen Getgoods.de ,,ein Schlag ins Gesicht für viele Anleger, viele von ihnen sind total verunsichert, schlimmstenfalls könnte der Totalverlust drohen" so Dr. Späth. Der Anleihekurs war im November bereits von knapp 70 % auf 13,2 % gefallen.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Späth empfiehlt ,,auf jeden Fall, die Gläubigerinteressen zu bündeln. Wir prüfen auch gerade intensiv mögliche Schadensersatzansprüche für die Anleger gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen wie Vorstand, Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer, etc. Zum einen aus möglicherweise in Betracht kommender Prospekthaftung im engeren Sinne, aber auch aus möglicherweise in Betracht kommender unerlaubter Handlung, " so Dr. Späth.
Allerdings sollten Anleger beachten, dass Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinne schnell verjähren, nämlich 3 Jahre ab der ersten Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und 1 Jahr kenntnisabhängig.
Die Pleite von Getgoods.de ist bereits der achte Zahlungsausfall eines Emittenten von Mittelstandsanleihen.
Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin eine der erfahrensten Kanzleien im Bereich Mittelstandsanleihen für die Zusammenarbeit für die IG Getgoods gewinnen, von Dr. Späth & Partner wurden bereits etliche Fälle im Bereich Mittelstandsanleihen betreut, wie z.B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West (mehrere hundert Anleger wurden vertreten) First Real Estate GmbH: von Dr. Späth & Partner wurden als erster Kanzlei hier rechtskräftige Urteile gegen die Hintermänner erstritten GlobalSwissCapital AG ( gerichtliche Erfolge gegen die Vermittler der Anlage) Solar Millenium AG (erste nicht rechtskräftige Urteile gegen die Vorstände von Dr. Späth & Partner erstritten) Solen AG: Kanzlei Dr. Späth & Partner wurde in den Gläubigerausschuss gewählt WGF AG: Erste Klagen gegen Verantwortliche eingereicht,
Insgesamt wurden von der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner mehr als tausend geschädigte Anleger speziell von Mittelstandsanleihen, also wie bei Getgoods.de, vertreten. Auch die räumliche Nähe der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner zwischen Berlin und Frankfurt/Oder ist sehr hilfreich für die Interessenbündelung. Rechtsanwalt Dr. Walter Späth hat darüber hinaus auch in Frankfurt an der Oder sein Rechtsreferendariat absolviert und ist daher auch mit den Besonderheit der Justiz in Frankfurt an der Oder (d.h. Staatsanwaltschaft und Gericht) bestens vertraut.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft " Getgoods" anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 20.11.2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.