Tagesordnungspunkte waren die Wahl eines ,,gemeinsamen Vertreters" der Gläubiger von Inhaberschuldverschreibungen und die Wahl eines Stellvertreters. Mit überwältigender Mehrheit der abgegebenen Stimmen wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der BSZ e.V. Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner zum ,,gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger" gewählt. Anleihe- Anleger müssen/können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle somit nicht mehr selber anmelden, sondern diese werden von dem gemeinsamen Vertreter Herrn Dr. Liebscher im Rahmen einer globalen Forderungsmeldung zur Insolvenztabelle automatisch angemeldet. Die Forderungsanmeldung ist eine Regelaufgabe des gemeinsamen Vertreters und erfolgt für die einzelnen Anleiheinhaber kostenfrei, da der Aufwand des gemeinsamen Vertreters durch die Insolvenzmasse vergütet wird.
Für die Forderungsanmeldung ist also eine Anmeldung zur BSZ e.V.-Interessengemeinschaft ,,getgoods" nicht erforderlich, worauf ausdrücklich hingewiesen werden soll. Voraussichtlich wird jedoch eine Schadenskompensation alleine über das Insolvenzverfahren nicht möglich sein, da die Insolvenzquote vermutlich gering ausfallen wird.
Aus diesem Grunde prüft BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner gerade auch Prospekthaftungsansprüche für die Anleger, inzwischen haben sich Anhaltspunkte für Prospekthaftungsansprüche ergeben. BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr .Walter Späth wird daher in Kürze im Rahmen von Prospekthaftungsansprüchen gegen die Verantwortlichen vorgehen (der Vollständigkeit halber seien geschädigte Anleger der Getgoods AG darauf hingewiesen, dass sie auch andere Kanzleien mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Verantwortlichen beauftragen können.
Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner eine sehr erfahrene Kanzlei im Bereich Mittelstandsanleihen für die Zusammenarbeit gewinnen, hier wurden seit Jahren mehrere tausend Fälle bearbeitet, z.B: Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West (mehrere hundert Anleger wurden seit dem Jahr 2006 vertreten).
First Real Estate GmbH: von Dr. Späth & Partner wurden als erster Kanzlei in Deutschland überhaupt hier bereits im Jahr 2009 rechtskräftige Urteile gegen die Hintermänner erstritten DM Beteiligungen AG: Mehrere hundert Geschädigte wurden seit 2006 vertreten GlobalSwissCapital AG: ( gerichtliche Erfolge gegen die Vermittler der Anlage)
Solen AG: Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der Kanzlei Dr. Späth & Partner wurde in den Gläubigerausschuss gewählt SIC Processing: ca. 30 Klagen gegen Verantwortliche aus Prospekthaftung im engeren Sinne wurden eingereicht DEIKON-Hypothekenanleihen: Diverse Klagen und Berufungen laufen
Insgesamt wurden von Dr. Späth & Partner mehr als tausend geschädigte Anleger speziell von Mittelstandsanleihen, also wie bei Getgoods.de, vertreten.
Auch die räumliche Nähe der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner zwischen Berlin und Frankfurt/Oder ist sehr hilfreich für die Interessenbündelung. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Walter Späth und Dr. Marc Liebscher haben darüber hinaus auch in Frankfurt an der Oder ihr Rechtsreferendariat absolviert und sind daher auch mit den Besonderheit der Justiz in Frankfurt an der Oder (d.h. Staatsanwaltschaft und Gerichte) bestens vertraut.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Getgoods" anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 10.03.2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.