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Getgoods:Termin zur Gläubigerversammlung am 27.02. / BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen!

Termin zur Gläubigerversammlung auf den 27.02.2014 verschoben / Geschädigte schließen sich dem BSZ e.V. an

(lifePR) (Dieburg, )
In dem inzwischen eröffneten Insolvenzverfahren über die Getgoods AG wurde der Termin zur Gläubigerversammlung für die Inhaber der Schuldverschreibung, der ursprünglich am 20.02.2014 in Frankfurt/Oder stattfinden sollte, inzwischen auf den 27.02.2014 verschoben. Der neue Termin findet daher nach Angaben des Insolvenzgerichts statt am 27.02.2014 um 9.00 Uhr im Amtsgericht Frankfurt/Oder, Müllroser Chaussee 55 in 15236 Frankfurt/Oder.

Tagesordnungspunkte sind die Wahl eines gemeinsamen Vertreters der Gläubiger von Inhaberschuldverschreibungen und die Wahl eines Stellvertreters. Sollte ein derartiger "gemeinsamer Vertreter" gewählt werden, müssten/könnten Anleger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle nicht mehr selber anmelden, sondern diese würden von dem gemeinsamen Vertreter angemeldet.

BSZ e.V.-Mitglieder werden auf der Gläubigerversammlung am 27.02.2014 im Rahmen ihrer BSZ e.V.-Mitgliedschaft vertreten, hierzu ist es voraussichtlich erforderlich, dass sich Anleger einen sog. "Sperrvermerk" ihrer Depotbank ausstellen lassen, der bis einschließlich 27.02.2014 gültig ist. Anleger, die sich bereits einen Sperrvermerk ausstellen ließen, der bis zum 19.02.2014 gültig ist, müssen sich somit bei ihrer Bank einen neuen Sperrvermerk mit Sperr.Datum bis zum 27.02.2014 ausstellen lassen.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu:

"Anleger sollten auf jeden Fall in dem Insolvenzverfahren ihre Interessen bündeln, nur hierdurch ist eine ordnungsgemäße Vertretung der Interessen der Anleger möglich".

Auch prüfen die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte gerade intensiv mögliche Schadensersatzansprüche für die Anleger gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen, und zwar aus möglicherweise in Betracht kommender Prospekthaftung im engeren Sinne, aber auch aus möglicherweise in Betracht kommender unerlaubter Handlung, " so Dr. Späth.

Der BSZ e.V. konnte mit der Kanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin eine der erfahrensten Kanzleien im Bereich Mittelstandsanleihen für die Zusammenarbeit für die IG Getgoods gewinnen, von Dr. Späth & Partner wurden bereits tausende Fälle im Bereich Mittelstandsanleihen betreut, wie z.B.

Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West (mehrere hundert Anleger wurden seit dem Jahr 2006 vertreten).

First Real Estate GmbH: von Dr. Späth & Partner wurden als erster Kanzlei in Deutschland überhaupt hier bereits im Jahr 2009 rechtskräftige Urteile gegen die Hintermänner erstritten DM Beteiligungen AG: Mehrere hundert Geschädigte wurden seit 2006 vertreten GlobalSwissCapital AG: ( gerichtliche Erfolge gegen die Vermittler der Anlage)

Solen AG: Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher von der Kanzlei Dr. Späth & Partner wurde in den Gläubigerausschuss gewählt SIC Processing: ca. 30 Klagen gegen Verantwortliche aus Prospekthaftung im engeren Sinne wurden eingereicht DEIKON-Hypothekenanleihen: Diverse Klagen und Berufungen laufen

Insgesamt wurden von Dr. Späth & Partner mehr als tausend geschädigte Anleger speziell von Mittelstandsanleihen, also wie bei Getgoods.de, vertreten.

Auch die räumliche Nähe der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner zwischen Berlin und Frankfurt/Oder ist sehr hilfreich für die Interessenbündelung. Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Walter Späth und Dr. Marc Liebscher haben darüber hinaus auch in Frankfurt an der Oder ihr Rechtsreferendariat absolviert und sind daher auch mit den Besonderheit der Justiz in Frankfurt an der Oder (d.h. Staatsanwaltschaft und Gerichte) bestens vertraut.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Getgoods" anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...

Dieser Beitrag gibt den Sachstand zum 15.02.2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen können die Sach- und Rechtslage verändern.

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