Die GFE – Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH mit Sitz in Nürnberg hat Anlegern in Deutschland, Österreich und Schweiz den Verkauf von mit Pflanzenöl betriebenen Blockheizkraftwerken angeboten. Durch Einspeisevergütungen nach dem EEG und die Verpachtung der Heizkraftwerke an eine Verwaltungsgesellschaft sollte sich der Kauf rentieren. Laut den Pressemitteilungen besteht jedoch der Verdacht, dass Gelder der Kunden für eigene Zwecke genutzt wurden und nicht für die Kundenbelange.
Die GFE Group weist auf ihrer Internetseite alle Vorwürfe als völlig unbegründet zurück. Es sei weder ein Geschäftsbetrieb vorgespiegelt, noch die Produktion eingestellt worden. Das Ergebnis der Beweismittel wird ergeben, ob sich der Betrugsvorwurf der Staatsanwaltschaft bestätigt.
Für Anleger stellt sich nun die Frage des weiteren Vorgehens.
Im Betrugsfall bestehen Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen persönlich. Laut Pressemitteilungen hat die Staatsanwaltschaft 17 Verdächtige im Visier.
Daneben ist die Haftung von Vermittlern der Beteiligung denkbar.
„Soweit die Staatsanwaltschaft im Rahmen der Rückgewinnungshilfe Anlegergelder beschlagnahmt hat, besteht die grundsätzliche Möglichkeit einer Schadensliquidation. Hierzu ist jedoch anwaltliche Hilfe angezeigt.“ so BSZ-Vertrauensanwalt Steffen Hielscher aus Jena. Die Jenaer Kanzlei betreut bereits seit mehreren Jahren Anleger, die durch Anlagekonzepte im Bereich erneuerbare Energien geschädigt wurden.
Da das Anlagekonzept eine Fremdfinanzierung über Darlehen vorsah, muss sich der betroffene Anleger dann auch mit seiner Bank auseinandersetzen.
Für weitere Informationen können sich betroffene Anleger der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „GFE Group" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01.12.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.