Bisher boten die Banken von sich aus ca. 60% der Einlagesumme als „Entschädigung“ an. Hierzu mussten die Anleger allerdings auf sämtliche weitergehenden Rechte verzichten. Dieses Angebot sollte die Anleger ruhig stellen und Klagen verhindern.
Der Klageweg lohnt sich aber eventuell doch, so Vertrauensanwalt des BSZ e.V. Rechtsanwalt Adrian Wegel aus der Kanzlei Bouchon & Hemmerich in Frankfurt am Main. Vor dem Landgericht Frankfurt am Main hatte ein Ehepaar geklagt. In einem Hinweisbeschluss des Landgerichts wurde nun festgestellt, dass die Finanzierungsrisiken im Prospekt der Fonds nicht ausreichend beschrieben waren. Dies könnte zur Folge haben, dass Schadenersatzansprüche gegen die Banken doch erfolgreich durchgesetzt werden könnten, sollte das Landgericht diese Auffassung beibehalten.
Die Anleger wären so zu stellen, als hätten diese die Beteiligung nicht gezeichnet. Anleger sollten daher im Einzelfall prüfen lassen, ob diesen Schadenersatzansprüche gegenüber den Banken zustehen.
Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Global View-Fonds/Riesenradfonds“ beizutreten und Ansprüche prüfen zu lassen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 01. November 2011 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.