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GLOBAL VIEW RIESENRADFONDS - Landgericht Franfurt sieht Emissionsprospekt als fehlerhaft an

Das Landgericht Franfurt sieht in einem Beschluss den Emissionsprospekt der Global VIEW / Great Wheel Beteiligungs- GmbH & Co. KG als fehlerhaft an! Betroffene Anleger sollten rechtliche Möglichkeiten prüfen lassen!

(lifePR) (Dieburg, )
Nach dem Geschäftsmodell der Global View Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co. KG, sollte in Riesenräder nach dem Vorbild des weltbekannten Riesenrades in London ebenfalls in vergleichbare Riesenräder in anderen bedeutenden Metropolen wie zum Beispiel auch in Berlin oder Peking investiert werden. Die beabsichtigten Projekte konnten jedoch nicht wie geplant durchgeführt werden.

Die Deutsche Bank hatte die Beteiligung vertrieben. Bereits im Jahr 2010 wurde der Deutschen Bank im Rahmen einer Fernsehsendung im rbb Fernsehmagazin Kontraste jedoch vorgeworfen, dass sie Kunden falsch beraten haben soll. So habe sie einen Anleger nicht darüber aufgeklärt, dass er nicht jederzeit auf das eingesetzte Geld zugreifen kann.

Der Deutschen Bank wurde u.a. weiter vorgeworfen, sie habe den Prospekt nicht auf seine Plausibilität hin geprüft. So sei die vorgesehene Bauzeit des Riesenrads in Peking vor Olympia 2008 mit nur 15 Monaten unrealistisch gewesen, nachdem zuvor in Singapur 30 Monate für die Errichtung eines solchen Rades benötigt wurden. Auch habe es die Deutsche Bank versäumt, den Anleger darüber aufzuklären, dass neben den Anlegergeldern noch eine Bankfinanzierung zur Umsetzung der Projekte erforderlich ist und dass es der Fondsgesellschaft möglich war, über die Anlegergelder bereits zu verfügen, bevor ein Bankdarlehen abgeschlossen wurden.

Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 12.07.2011 hat das Landgericht Frankfurt in einem von einem Anleger gegen die Deutsche Bank geführten Verfahren im Rahmen eines Hinweisbeschlusses nunmher die vorläufige Rechtsauffassung geäußert, dass der durch die Deutsche Bank im Rahmen der Beratung verwendete Emissionsprospekt der Beteiligung die Anleger offenbar nicht ausreichend über die Risken der Geldanlage aufklärt.

„Unabhängig hiervon können sich im Einzelfall Schadensersatzansprüche für Anleger auch daraus ergeben, wenn die beratenden Banken es versäumt haben, über die ihnen zugeflossenen erheblichen Vermittlungsprovisionen aufzuklären“ erklären die Rechtsanwälte und BSZ e.V. Vertrauensanwälte István Cocron und Stefan Hösler von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit wiederholt Banken in anderen Fällen zu Schadenersatz verurteilt hatte, weil sie versteckte Provisionen vereinnahmten, ohne diese auszuweisen und die Anleger in den Beratungsgesprächen hierüber aufzuklären.

Für betroffene Anleger empfiehlt es sich, durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob auch im individuellen Einzelfall Schadenersatzansprüche in Betracht kommen.

Für betroffene Anleger gibt es gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Global View" (Riesenrad-Fonds) anzuschließen.
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