,,Dieses Geld sollte man nicht komplett abschreiben", rät der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt, denn im Insolvenzverfahren konnten rund 20 Millionen Euro an Vermögenswerten gesichert werden.
,,Zumindest dieses Geld wird im Rahmen der Insolvenztabelle wieder an die Anleger ausgezahlt werden!" Der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Cäsar-Preller steht im engen Kontakt zum Insolvenzverwalter.
Zivilrechtlich gilt es nun zudem zu prüfen, ob Ansprüche gegen die Verantwortlichen der Green Planet AG angemeldet werden sollten. Gegen diese wird offiziell ermittelt. ,,Das hat allerdings mit dem Insolvenzverfahren nichts zu tun und muss in jeweils eigenen juristischen Verfahren geklärt werden", weiß der Rechtsanwalt, der bereits über 100 Green Planet-Opfer vertritt.
Zivilrechtliche Verfahren richten sich unter seiner juristischen Begleitung nicht nur gegen die Green Planet-Verantwortlichen, sondern auch gegen die Vermittler der dubiosen Geldanlage. Cäsar-Preller: ,,Da sind im Einzelfall hohe Provisionssummen geflossen, über die der Anleger nicht informiert wurde. Entsprechend der maßgeblichen BGH-Urteile zu diesen so genannten Kick-offs löst eine solche Falschberatung die Schadensersatzpflicht aus."
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaften. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Green Planet/Tropenhölzer beizutreten.
Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...