Zahlreiche Anleger berichten, dass Sie bei dem Erwerb der Anleihe davon ausgingen, dass sie eine sichere Anlage erwerben, da es sich schließlich um Staatsanleihen handelt. Verstärkt wurde diese Meinung sicher dadurch, dass es sich bei Griechenland um einen europäischen Staat handelt und ein solcher nicht pleite gehen kann. Noch im Jahre 2011 wurden durch die Commerzbank Griechenland Staatsanleihen an unbedarfte Anleger verkauft. Die Beratung von Anlegern durch die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen, die ihre Griechenland Anleihe über die Commerzbank erworben haben, zeigt, dass die Anleger oft nicht richtig beraten wurden. Insbesondere der so genannte Schuldenschnitt wurde mit den Anlegern nicht besprochen.
Die alten Griechenland Anleihen wurden bei dem Schuldenschnitt größtenteils in neue griechische Anleihen getauscht, die statt des ursprünglichen Werts von € 1.000,00/ Stück nur € 350,00 wert sind und die Anleihegläubiger erhalten zusätzlich dazu eine Anleihe des europäischen Rettungsschirms EFSF im Wert in Höhe von € 150,00. Die neuen griechischen Anleihen sind erst 2042 fällig und werden deutlich geringer verzinst. Anleger, die in die sicher geglaubten Anleihen des Staates Griechenland investiert haben, wurden böse überrascht durch den Schuldenschnitt. Sie stehen nun vor der Frage, wie sie handeln soll.
In vielen Fällen bestehen Schadensersatzansprüche der Anleger von Griechenlandanleihen, insbesondere dann, wenn sie von Ihrer Bank eine sichere Anlage mit einer kurzen Laufzeiten wünschten. Auch wenn Staatsanleihen früher als sicher galten, hätte im Rahmen der Finanzkrise zumindest auf die bestehenden Risiken von Staatsanleihen Griechenlands hingewiesen werden müssen. Bereits die Krise des Landes Argentinien hat gezeigt, dass Staatsanleihen mitnichten sicher sind. Gerade bei Ländern, die finanziell nicht gut da stehen, bergen Staatsanleihen erhebliche Gefahren. Vor dem Hintergrund der bestehenden Banken- und Finanzmarktkrise, hätte Anlegern insbesondere von der Commerzbank keine Staatsanleihen als sicheres Investment empfohlen werden dürfen.
Anleger, die in Griechenland Anleihen investiert haben, sollten sich daher dringend an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Nur so können rechtzeitig die möglichen Verluste mit den Griechenland Anleihen ausgeglichen werden.
Für Betroffene Anleger gibt es gute Argumente, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Griechenland Anleihen" anzuschließen.
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 15. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.