Die Commerzbank Aktiengesellschaft hat einem Kunden 2011 zu dem Kauf einer Staatsanleihe Griechenlands geraten. Er soll nicht auf die erheblichen Verlustrisiken hingewiesen worden sein. GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte hat die Sache geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Anleger Schadensersatzansprüche gegen die Bank geltend machen kann. Jetzt wurde Klage eingereicht.
Der sicherheitsorientierte Anleger wollte ein kurzfristiges Investment mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren und nichts verlieren. Die Bank empfahl ihm darauf den Kauf einer Griechenland-Anleihe.
Jetzt ist das Geld weitestgehend verloren. Der Anleger wird wahrscheinlich nur noch ein Drittel, vielleicht nichts zurückbekommen. Das wollte er sich nicht gefallen lassen. Er ließ den Fall von den auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten prüfen und die kamen nach der Schilderung des Sachverhalts zu dem Ergebnis, dass die Bank falsch beraten hat. Rechtsanwalt Gröpper: "Die Bank hätte spätestens seit der Argentinien-Pleite wissen müssen, dass Staatsanleihen ein erhebliches Verlustrisiko haben können. Darüber hätte sie informieren müssen."
Das betrifft nach der Einschätzung der Hamburger Anlegeranwälte viele Bankkunden, vor allem Kunden der Commerzbank Aktiengesellschaft. Die Kanzlei vertritt mittlerweile weit über 700 Griechenland-Geschädigte, von denen die meisten nicht von der Bank über die Risiken aufgeklärt wurden. Darunter sind überproportional viele Commerzbank-Kunden. "Die Bank scheint angesichts der desaströsen Lage des Unternehmens die Risiken aus den Griechenland-Anleihen, von denen sie selbst viele im Bestand hatte und hat, durch einen sprichwörtlichen Ausverkauf auf viele Kunden verschoben zu haben," meint Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Gröpper. "Das wäre, wenn sich das insgesamt bestätigen würde," so Gröpper weiter, "skandalös".
Besonders pikant: Die Bank hat schon Anfang 2011 in einem internen Papier die Verlustrisiken analysiert und kam zu dem Ergebnis, dass Verlustrisiken bestehen. Das Dokument wurde dem Kunden aber erst 2012 zur Verfügung gestellt. Rechtsanwalt Gröpper: "Weshalb unser Mandant erst 2012 über die negative Einschätzung der Erfolgsaussichten des Investments informiert wurde, wissen wir nicht. Es kam jedenfalls zu spät. Der Anleger hatte die Anleihen ja schon im Depot und bereits erhebliche Verluste eingefahren."
Darüber hinaus bereitet GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte für Griechenland-Geschädigte die Anspruchnahme weiterer Haftungsgegner vor. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Prüfungen scheint neben der möglichen Inanspruchnahme Griechenlands auch die Haftung Deutschlands möglich. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel hat nämlich sinngemäß erklärt, dass die griechischen Anleihen bis Mitte 2013 bedient werden würden und da die meisten Anleihen spätestens bis zum 31.05.2013 fällig werden würden, bestand nach der Aussage kein Risiko. Das haben die Anleger auch so verstanden; die hielten das für eine deutsche Garantieerklärung.
Zudem haftet der griechische Staat. Das Schuldenschnitt-Gesetz Griechenlands, die sogenannten CAC (Collective Action Clause)-Klauseln, verstoßen gegen das europäische Gemeinschaftsrecht.
Und die Europäischen Zentralbank ist auch angreifbar. Nach dem 1. Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention, das auch für die Europäische Zentralbank gilt, dürfen die Eigentumsrechte der Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft nicht differenziert behandelt werden; es gelten für alle dieselben Rechte und Pflichten. Die Zentralbank hat sich aber gerade durch die Umbennung der Griechenland-Anleihen, die sie gehalten hat, einen gravierenden Vorteil gegenüber den privaten Investoren verschafft. Dadurch sind die nämlich nicht vom Schuldenschnitt betroffen.
Betroffene Griechenland-Anleger sollten die Sachen von einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Gröpper: "In vielen Fällen werden die Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen können."
Es bestehend daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Griechenland Anleihen" beizutreten.
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Der Beitrag gibt den Sachstand und die Rechtslage zum 25.04.2012 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können zu einer anderen rechtlichen und auch tatsächlichen Beurteilung führen.