Die Gesellschafter des Medico Fonds Nr. 37 sind in diesem Jahr bereits mehrfach von der Gebau Fonds GmbH angeschrieben worden. Sie wurden aufgefordert, sich an einer mit der finanzierenden Bank, der Westdeutschen Immobilienbank, ausgehandelten Kapitalerhöhung zur Entschuldung der Fondsgesellschaft zu beteiligen. Die Gesellschafter sollten einer Änderung des Gesellschaftsvertrages zustimmen, die neben der Kapitalerhöhung u.a. auch einen Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit bis 2020 beinhaltet. Am 28.07.2010 teilte die Gebau Fonds GmbH mit, dass die Kapitalerhöhung beschlossen worden sei; der entsprechende Beschluss legt den von hrp vertretenen Anleger bislang jedoch nicht vor.
Bisher haben sich angeblich circa 50 Prozent der Kommanditisten an der Kapitalerhöhung beteiligt. Zuletzt meldete sich ein Düsseldorfer Rechtsanwalt bei den verunsicherten Anlegern und teilte mit, aufgrund der bisher ungenügenden Teilnahme an der Kapitalerhöhung habe die Westdeutsche Immobilienbank Anfang Oktober 2010 die Zwangsverwaltung beim Amtsgericht Dresden beantragt. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt gab an, die Westdeutsche Immobilienbank habe ihm einen Teil ihrer Forderungen gegen die Fondsgesellschaft abgetreten. Der Rechtsanwalt forderte die weiteren Gesellschafter unter Fristsetzung bis zum 08.11.2010 auf, sich an der Kapitalerhöhung zu beteiligen. Es gebe für die Anleger zwei Alternativen – entweder, an der Kapitalerhöhung teilzunehmen, oder aber die erhaltenen Ausschüttungen zurückzahlen zu müssen.
Hintergrund dieser Ankündigung ist die Mitteilung der Fondsgesellschaft, dass die Kapitalkonten durch gewinnunabhängige Entnahmen gemindert seien. Sollte dies zutreffen, würde gemäß § 172 Abs. 4 HGB die unmittelbare Haftung der Anleger gegenüber Dritten wieder aufleben. Mit der Kapitalerhöhung soll nach Angabe des Düsseldorfer Rechtsanwalts eine komplette Haftentlassung der Gesellschafter einhergehen. Auch die Gesellschafter der Medico Fonds Nr. 30, 31, 32 und 33 sind bereits von der Gebau Fonds GmbH aufgefordert worden, an einer Kapitalerhöhung teilzunehmen. Auch hier droht eine persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter durch einen Gläubiger der jeweiligen Fondsgesellschaft.
Für weitere Informationen können sich Betroffene der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Medico Immobilien Fonds" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.11.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt