H.F.S. Immobilien Deutschland 10
Der im Jahr 2005 emittierte Immobilienfonds investierte in ein Büro- und Verwaltungsgebäude in Frankfurt/Main, in ein Einkaufszentrum in Berlin sowie in ein weiteres Einkaufszentrum in Potsdam. Das Gesamtfinanzierungsvolumen beziffert sich hierbei auf rd. € 680 Mio. und besteht zu ca. 50 % aus Fremdkapital. Weite Teile dieses Fremdkapitals valutieren in Schweizer Franken (CHF) und Japanischen Yen (JPY). In den letzten 12 Monaten hat der Euro gegenüber diesen beiden Fremdwährungen stark an Wert verloren, was der Fondsgesellschaft und damit auch den Anlegern teuer zu stehen kommt.
Die Fremdwährungsfalle
Einen Ausweg sieht das Emissionshaus WealthCap allein dahingehend, dass die Fondsgesellschaft ihr gesamtes Finanzierungskonzept umstrukturiert. Auf Anraten von WealthCap sollen jetzt die angehäuften Kursverluste von insgesamt € 48 Mio. realisiert werden, um das schier erdrückende Fremdwährungsrisiko aus dem Fondskonzept zu nehmen. Im Weiteren sollen auch die Euro-Darlehen neufinanziert werden, was zur Folge hätte, dass aufgrund des derzeit negativen Marktwertes bestehender Zinssicherungsgeschäfte weitere € 66 Mio. an Verlusten anfallen würden.
Fragwürdiges Management
Nach Ansicht von kapital-markt intern (k-mi) ist es nicht sinnvoll, derartige Verluste hinzunehmen. Die bis zum Umschuldungsbeschluss noch nicht realisierten Kursverluste hätte man auch mit weiteren Sicherheiten für die Bank hinterlegen und damit zumindest zeitweise überbrücken können. Auch soll ein Großteil der Verluste hinsichtlich der Zinssicherungsgeschäfte auf Euro-Darlehen fallen, die mit der Fremdwährungsproblematik überhaupt nichts zu tun haben. Eine Umschuldung wäre insoweit nicht zwingend erforderlich gewesen. Von einem der größten Emissionshäuser in Europa hätte man jedenfalls mehr Flexibilität erwartet. Nun haben aber die ca. 13.000 Anleger des H.F.S. Immobilien Deutschland 10 Verluste in Höhe von insgesamt € 114 Mio. hinzunehmen.
Nichtstun ist ggf. noch teurer
Ob die Mieteinnahmen ausreichen werden, um die zusätzlichen Lasten zu schultern ist fraglich. Sicher ist jedenfalls, dass der Fonds jetzt mächtig unter Druck geraten wird. Ob die Fondsanleger die bereits erhaltenen Ausschüttungen dauerhaft behalten dürfen oder zurückzahlen müssen, bleibt abzuwarten. Die aktuelle Entwicklung gibt zwar Anlass zur Besorgnis, ist aber nach Ansicht der auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte kein Grund, sich mit dieser Situation abzufinden. Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat den Anlegerschutz in letzter Zeit entschieden gestärkt. Sie bietet daher gute Voraussetzungen für die erfolgreiche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber den beratenden Banken und Sparkassen.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "H.F.S. Immobilien Deutschland 10" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft: http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Text gibt den Beitrag vom 25. Juli 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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