HCI MS HR Intonation: Insolvenzverfahren eröffnet. Das Schiff wurde früher von Beluga bereedert. Inzwischen hat es die Hammonia Reederei übernommen.
,,Bei einer Insolvenz in Eigenverantwortung bleiben die handelnden Personen im Amt und versuchen mit der Hilfe eines Sachwalters, das Ruder wieder herumzureißen. Ob das gelingt oder am Ende die Regelinsolvenz steht, ist ungewiss. Jedenfalls ist immer noch kein Ende der Schifffahrtkrise abzusehen", so der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Fakt sei aber, dass Anleger mit Verlusten rechnen müssten.
Darum empfiehlt der erfahrene Jurist den Anlegern, Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Diese können u.a. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. ,,Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch die umfassende Risikoaufklärung. So sollten sicherheitsorientierte Anleger, die eine Altersvorsorge aufbauen möchten, nicht in risikoreiche Kapitalanlagen investieren. Doch genau das sind Schiffsfonds, die zwar oft als sicher und renditestark beworben wurden, tatsächlich aber eine ganze Reihe von hohen Risiken aufweisen", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt. Zu diesen Risiken zählen u.a. die meist langen Laufzeiten, Wechselkursschwankungen oder der Totalverlust des investierten Geldes. Der Anwalt: ,,Eine Kapitalanlage mit Totalverlust-Risiko kann aber nicht als Altersvorsorge geeignet sein."
Ebenfalls müssen die Anleger im Beratungsgespräch über die Provisionen, die die Bank für die Vermittlung erhält, aufgeklärt werden. ,,Diese so genannten Kick-Back-Zahlungen lassen Rückschlüsse zu, ob die Bank die Anlage vielleicht nur wegen der hohen Provisionen vermitteln möchte. Außerdem erhöhen sie den Weichkostenanteil der Fonds, was wiederum die Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen kann", erläutert der Anlegerschutzanwalt. Nach Rechtsprechung des BGH löst das Verschweigen der Kick-Backs Schadensersatzansprüche aus. Das gilt auch, wenn nicht ausreichend über die vorhandenen Risiken aufgeklärt wurde. Allerdings muss immer im Einzelfall geprüft werden, ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt.
Anleger des Schiffsfonds HCI MS HR Intonation, die Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, sollten damit nicht mehr lange warten. Da viele Fondsanteile 2004 gezeichnet wurden, kann schon bald Verjährung eintreten.
Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Schiffsfonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Schiffsfonds/ HCI MS HR Intonation" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.