Aus dem laufenden Schiffsbetrieb wird so wenig erlöst, dass es für die Ausschüttungen in den Dachfonds nicht langt, weil zunächst eine geringe Liquiditätsreserve aufgebaut wird. Die Anleger erhalten für 2010 und 2011 keine Ausschüttung auf Ihre Beteiligung. Die Ausschüttungen für den Zeitraum 2009 bis 2011 von 14,5 % sind damit entfallen. Ob die Anleger damit zufrieden sind, müssen sie selbst entscheiden.
Die Treuhandgesellschaft verweist selbst auf den Zweitmarkt für Fonds. Die Bewertung von geschlossenen Beteiligungen ist schwierig.
Welche Optionen stehen Anlegern von HCI Schiffsfonds IV und vergleichbaren Fonds offen. BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarkrecht Karl-Heinz Steffens: „Es sollte rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht erfolgen. Spezialisierte Fachanwälte können Auskunft geben, ob sich der Anleger verlustfrei von der Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen kann. Im Falle des HCI Schiffsfonds HCI IV läuft bereits ein Klage beim Landgericht Hamburg.“
Betroffene Anleger können der BSZ e.V.Interessengemeinschaft Schiffsfonds/ HCI Schiffsfonds IV beitreten.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstr. 49
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 30. Juni 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
Quelle: HCI Schiffsfonds IV _ Dokumentation zur Gesellschafterversammlung, Geschäftsjahr 2010 und Aktuelles.