Die Mannheimer Ermittler untersuchen wohl auch den Jahresabschluss 2011 und das erste Halbjahr 2012 der Hess AG. Diese waren nämlich Grundlage für den Börsenprospekt. Waren die Finanzkennzahlen tatsächlich gefälscht, kämen als Vorwurf gegen die Verdächtigen Vorstände Christoph Hess und Peter Ziegler auch Prospektbetrug und Kursmanipulation in Betracht. Zudem drängt sich die Frage auf, ob die den Börsengang der Hess AG begleitenden Banken von den vermeintlichen, jahrelangen Bilanzmanipulationen nicht hätten Kenntnis haben müssen. Falls ja, kämen Schadensersatzansprüche der Hess-Aktionäre auch gegen die Banken in Betracht.
Die Aktien-Preisspanne war beim Börsengang im Oktober 2012 von 20 bis 23 Euro auf 15,50 bis 18,50 Euro reduziert worden. Die Aktien stammten zum überwiegenden Teil aus einer Kapitalerhöhung und sollten laut Prospekt in die Expansion und den Ausbau des LED-Leuchten-Geschäfts fließen, zudem sollten Schulden getilgt werden. Nach Presseberichten wurden 10 Mio. Euro zur Rückführung von Bankschulden und 6 Mio. Euro für die Kosten des Börsengangs verwendet. Von seinerzeit 15,60 Euro fiel der Kurs der Hess-Aktie auf zuletzt 0,91 Euro.
BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth hierzu: ,,Die Pleite der Hess AG ist ein Schlag ins Gesicht der Aktionäre. Glaubt man der Staatsanwaltschaft, so wurden die Finanzkennzahlen gefälscht und mit dem Börsengang im Jahre 2012 von gutgläubigen Anlegern über 35 Millionen Euro eingesammelt. Und dies obwohl die Hess AG seit 2009 durchgängig negative Cashflows vor Finanzierung der Gesellschaft erwirtschaftet hat und die Finanzzahlen wohl falsch waren. Nach meiner Erfahrung drängt es sich auf, dass nicht nur die beiden geschassten Vorstände von den Betrügereien wussten. Aktionäre und Anleger der Hess AG sollten daher unbedingt Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Rechnung für diesen erneuten Finanzskandal sollten die Hess-Anleger sich nicht bieten lassen. Im Auftrag mehrerer Hess-Aktionäre prüfen wir daher Schadensersatzansprüche auch gegen die am Börsengang beteiligten Banken."
Betroffene Aktionäre der Hess AG können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Hess AG anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 14.02.2013 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.