Zahlreiche Anleger sehen sich angesichts des unbefriedigenden Verlaufs dieser Beteiligung geschädigt. Die wirtschaftliche Entwicklung der in der Fondsbezeichnung vollmundig als ,,sicher" angepriesenen Investition erweist sich tatsächlich als problematisch. Die gegen das Kreditinstitut zu erhebenden Vorwürfe beruhen auf immer wieder zu beobachtenden Abläufen bei der Beratung im Vorfeld der Zeichnung von Fondsbeteiligungen.
Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsanlagen sitzen bleiben. Denn sehr häufig haften Banken und Sparkassen, die zu Beteiligungen an Investment-, Immobilien-, Medien-, Schiffs- und sonstigen Fonds geraten haben, schon wegen verheimlichter Interessenkonflikte auf Schadensersatz.
Je früher sich Geschädigte entschließen, etwas zu unternehmen, umso eher kommen sie in den Genuss hoher Verzugs- und Prozesszinsen von fünf Prozentpunkten über Basiszins. Neben dem Anspruch auf vollständige Rückabwicklung des Engagements und Ersatz von Folgekosten besteht auch die Möglichkeit, entgangenen Gewinn für eine Alternativanlage zu erhalten.
Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte auf seinem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen
Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht können sich betroffene Anleger gerne der vom BSZ e. V. gegründeten Interessengemeinschaft ,,Sicherheit PLUS" anschließen. Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ergeben sich hinreichende Gründe, der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09. Mai 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.