Eine Interessengemeinschaft empfiehlt sich insbesondere in dem Bereich der Kapitalanlage, dem Erwerb von Aktienanteilen, sowie Immobilienfonds. Denn trotz bestehender Anleger- und Verbraucherschutzgesetze kommt es immer wieder zur Verletzung solcher Verhaltensnormen, die dem Schutz der Kapitalanleger dienen sollen und häufig dann auch eine große Anzahl von ihnen schädigen, z.B. durch falsche Angaben über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Mit der Interessengemeinschaft werden hier die Einzelinteressen geschädigter Kapitalanleger effektiv gebündelt
Die Interessengemeinschaft betroffener Anleger hat auch den Vorteil, dass viel mehr Informationen gesammelt und Aspekte berücksichtigt werden können, welche jeweils einzelnen möglicherweise überhaupt nicht zur Verfügung stehen. Die für die Interessengemeinschaft tätigen Anwaltskanzleien sind dann viel besser in der Lage, aus der Fülle von Informationen diejenigen herauszuziehen, welche entscheidungsrelevant sind. Allerdings erschließt es sich dem BSZ e.V. nicht, worin die Sinnhaftigkeit liegt, wenn einzelne Rechtsanwaltskanzleien eine Interessengemeinschaft gründen in welcher tatsächlich nur eben diese Kanzlei tätig wird. Der Beitritt zu solch einer "Interessengemeinschaft" ist in der Regel auch kostenlos.
Der BSZ® e.V. beschäftigt sich mit Recherchen, Analysen und Kampagnen zu den wichtigsten Themen rund um das Thema Kapitalanlage, informiert Anleger, bündelt die Stimme der Anleger, organisiert die Interessengemeinschaften, führt selbst aber keine Rechtsberatung gem. Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) durch
Wie eingangs erwähnt, fand bei der Infinus- Gruppe aus Dresden in den letzten Tagen eine Razzia der Staatsanwaltschaft statt. Gemäß neusten Pressemitteilungen könnten diese Ermittlungen um den Finanzdienstleister auch Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb und somit direkt auf Anlagegelder betroffener Anleger haben.
Nach Kenntnis des BSZ e.V. sollen von der Infinus AG und der Firma Fubus bzw. Future Business ca. 25.000 Anleger/ Kunden betroffen sein.
Der Infinus- Gruppe wurde Betrug und Veruntreuung von Anlagegeldern vorgeworfen. Haben diese Ermittlungen der Staatsanwaltschaft tatsächlich Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb, droht den Anlegern wohl das gleiche Schicksal wie den Anlegern der S & K- Gruppe, über die der BSZ e.V. gleichfalls berichtet hatte.
Zwei der hier involvierten Unternehmen der Infinus- Gruppe sollen bereits Insolvenzanträge gestellt haben, was vom Nachrichtenportal ,,DNN- Online" berichtet wird. Insgesamt soll es hier um ein Anlagevolumen von ca. 400 Mio. Euro gehen. Nach ersten Erkenntnissen hatte die Infinus- Gruppe hier ein dichtes Netz von Finanzvermittlern/ Vermittlern aufgebaut.
Betroffene Anleger sollten daher zunächst prüfen, ob sie im Rahmen ihrer Entscheidung zur Investition vollständig und richtig über die Risiken beraten wurden. Liegt nämlich eine Falschberatung durch die Vermittler vor, kann bereits auf diese Wege Schadensersatz geltend gemacht werden.
Wie nun wohl auch bekannt geworden ist, soll das Geschäftsmodell hier nicht nur darin bestanden haben, Sparanlagegeschäfte anzubieten, sondern vielmehr auch darin, Lebensversicherungen aufzukaufen. Hinzu kommt auch, dass im Hinblick auf ausgegebene Verkaufsprospekte unrichtige Angaben zur Vermögens- und Ertragslage der Fonds bzw. Emittenten gemacht worden sein sollen.
Mittlerweile sitzen sechs Beteiligte der Infinus und Future Business in Untersuchungshaft. Betroffene Anleger der Infinus- Gruppe sollten daher schnell handeln.
Neben ,,Sparmodellen" hat die Infinus- Gruppe aber auch Schuldverschreibungen herausgegeben. Haben sich Anleger hieran beteiligt, gilt es derzeit vor allem die Interessen zu bündeln, um effektiv Einfluss auf die Gesellschaften nehmen zu können. Der BSZ e.V. hat daher für betroffene Anleger die Interessengemeinschaft ,,Infinus AG" gegründet.
Aufgrund der aktuellen Ereignisse bestehen daher hinreichende Gründe, sich dieser Interessengemeinschaft anzuschließen und durch Vertrauensanwälte des BSZ e.V. Schadensersatzansprüche/ Rückabwicklungsansprüche prüfen zu lassen. Möglicherweise können diese Ansprüche gemeinsam gegenüber den Verantwortlichen geltend gemacht werden, was für einzelne Anleger und Betroffene von Vorteil sein kann.