Von offizieller Seite wurde noch nichts verlautbart über den konkreten Anlass des Zugriffs.
Wir gehen aber davon aus, dass es sich um Vermögensdelikte wie etwa Kapitalanlagebetrug handelt.
Das Wertpapierhandelshaus war im September 2002 in Dresden gegründet worden und ist auf den Gebieten Vermögensverwaltung und Anlageberatung tätig, ebenso im Bereich der Hausverwaltung. Die Firma gehört mittlerweile zu den größten Finanzdienstleistern in Deutschland.
Auch wenn bislang noch keine konkreten Informationen zum Hintergrund der Ermittlungen bekanntgegeben worden sind, ist nun für Anleger und Beteiligte höchste Vorsicht geboten.
Für Anleger und Beteiligten bedeutet dies, dass sie ihre Interessen bündeln sollten, um in einer starken Position zu sein und vor allem möglichst zügig ihre Rechte gegen die Verantwortlichen durchzusetzen. Sollten sich die Spekulationen wegen Kapitalanlagebetrugs verdichten, sollten Anleger vor allem Schadensersatzansprüche geltend machen.
Zur Geltendmachung dieser Ansprüche ist wiederum die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts sinnvoll. Anleger profitieren zudem von der von der BSZ e.V.-Interessegemeinschaft Dr. Späth & Partner errichteten Interessengemeinschaft Infinus AG, die Erkenntnisse und Rechtsdurchsetzung bündelt.
Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren fast ausschließlich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte große Erfolge für ihre Mandanten erzielen, - nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit betrügerischen Immobilienfonds und Schneeballsystemen Verluste erlitten haben. So waren die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner schon bei vielen Anlage-Skandalen, beispielsweise DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG für Anleger erfolgreich. Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte prüft derzeit im Zusammenhang mit der S&K-Gruppe bereits im Auftrag einer Vielzahl von Anlegern Schadensersatzansprüche in jede Richtung und gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen. Insgesamt wurden in diesen Fällen von der Kanzlei bislang weit über 1.000 Anleger vertreten. Gleiches gilt für die Rechtsdurchsetzung wegen Einlagen, die an Fonds-Anleger zurückgewährt worden waren: Hier haben die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner schon über tausend Anleger-Fälle betreut.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V.-Interessengemeinschaft Infinus AG anschließen.