Sie hat versucht, die Hintergründe um die gegen die Infinus-Gruppe erhobenen Vorwürfe der Bilanzmanipulation zu erhellen - soweit dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt möglich ist. Auch hat die Kanzlei skizziert, welche verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten geschädigte Anleger haben, um ihre Ansprüche gegen die Verantwortlichen geltend machen und durchsetzen zu können.
BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: ,,Uns erreichen derzeit viele Anfragen von Anlegern. Fast alle fragen uns natürlich, wie es denn nun weitergeht, ob bzw. in welcher Höhe sie ihr Geld zurückerhalten werden. Unabhängig von der rechtlichen Situation ist die gesamte Situation auch menschlich tragisch, teilweise dramatisch, da manche Mandanten und Anleger Teile oder sogar große Teile ihrer erhofften Altersvorsorge in den verlockend hohen Zinsprodukten der Infinus-Gruppe geparkt hatten. Diese Anleger haben nun wirklich Existenzängste und im wahrsten Sinn des Wortes ,,schlaflose Nächte", da unsicher ist, ob bzw. in welcher Höhe sie ihr Geld überhaupt wiedersehen werden. Bei anderen Anlegern platzen derzeit private Finanzierungsplanungen, etwa ein geplanter Erwerb einer Eigentumswohnung, da sie ihr Geld z.B. aus den gekündigten Orderschuldverschreibungen nicht zurückerhalten. Denn aktuell besteht ja ein totaler Auszahlungsstopp."
Dr. Späth weiter: ,,Viele Mandanten und Anleger sind zudem auch schlicht verunsichert, da mittlerweile fast ein unüberschaubares Angebot von Presse-Artikeln zu ,,Infinus" vorhanden ist, teilweise leider auch mit unklaren Vorschlägen, wie Anleger nun weiter vorgehen sollten."
Aus Sicht der BSZ e.V.-Vertrauensanwälte Dr. Späth & Partner stellt sich die Situation nun nach den jüngsten Insolvenzanträgen der Future Business KGaA sowie der Prosavus AG in der letzten Woche wie folgt dar:
Dr. Späth: ,,- Bei beiden Gesellschaften läuft derzeit das sog. ,,vorläufige Insolvenzverfahren". Wahrscheinlich ist nach Sicht der Dinge, dass diese vorläufigen Verfahren auch zeitnah in die eigentlichen Insolvenzverfahren münden werden. Hier müssten dann auch die Forderungen unserer Mandanten zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Hier wäre dann auch der Ort, wo wir als Kanzlei in einer Gläubigerversammlung die Interessen unserer geschädigten Mandanten wahrnehmen würden.
Parallel hierzu ermitteln und prüfen wir fortlaufend den neuen belastbaren Sachstand. Davon abhängig sind nämlich auch die rechtlichen Möglichkeiten, die wir für unsere Mandanten für Schadensersatzansprüche - neben dem Insolvenzverfahren - ermitteln. Allerdings sind wir für harte Fakten auf die Ermittlungen und Ergebnisse der öffentlichen Stellen angewiesen, also derzeit vor allem der Insolvenzverwalter, der Gerichte und auch der Staatsanwaltschaften. Die vielen Gerüchte und Spekulationen, die verständlicherweise durch die Medien laufen, sind dagegen keine belastbare Grundlage für uns. Sollten sich die derzeitigen strafrechtlichen Vorwürfe der ,,Bilanzmanipulation" und damit auch des ,,Kapitalanlagebetrugs" bewahrheiten, sehen wir allerdings Anspruchsgrundlagen gegen die verantwortlichen Führungsspitzen der daran beteiligten Unternehmen, ggf. auch gegen die testierenden Wirtschaftsprüfer und auch ggf. auch gegen die Ratingagenturen. Insbesondere die Wirtschaftsprüfer und die Ratingagenturen - beide per Beruf mit der Aufgabe von Bilanztestierungen und -überprüfungen befasst - müssen sich hierbei in jedem Fall die Frage gefallen lassen, wie sie die im Raum stehenden Bilanzmanipulationen übersehen konnten."
Dr. Späth weiter: ,,So hat Creditreform noch am 12.12.2012, also gerade vor 11 Monaten, der Infinus AG Finanzdienstleistungsinstitut ein ,,A" testiert, also ,,eine gute Bonität" zugebilligt. Diese Bewertung wirft natürlich viele Fragen auf! Hier werden wir dazu beitragen, dies aufzuklären.
Ansprüche gegen die ,,Vermittler" der Infinus-Produkte dürften dagegen im Einzelfall bestehen, etwa wenn es sich um sog. ,,freie Vermittler" handelte, die bei der Beratung ihren gesetzlichen Sorgfaltsvorgaben nicht genügt haben, oder auch sog. ,,(an Infinus) gebundene Vermittler", die bei der Beratung etwa ein ,,besonderes Maß an Vertrauen" in Anspruch genommen haben. Entschädigungsleistungen zugunsten der Anleger, etwa durch die EdW oder auch durch Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen der betroffenen Personen, dürften dagegen allerdings wohl ausscheiden. Auch dies prüfen wir derzeit noch. Ebenso prüfen wir für unsere Mandanten bereits, ob deren Rechtsschutzversicherungen für Sie einstehen werden müssen. In jedem Fall werden wir für unsere Mandanten die Interessen bündeln."
Dr. Späth: ,,Wir können geschädigten Anlegern nur empfehlen, eine spezialisierte Kanzlei aufsuchen. Der Fall ,,Infinus" ist rechtlich komplex. Er ist zudem im Bereich des Insolvenzrechts angesiedelt. Außerdem ist zum tieferen Verständnis der Vorgänge und seiner wirtschaftlichen und rechtlichen Bewertung Bilanzierungsverständnis und ein Wissen um finanzmathematische Vorgänge wichtig."
Die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dr. Späth & Partner ist bereits seit über 10 Jahren fast ausschließlich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und konnte große Erfolge für ihre Mandanten erzielen, - nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit betrügerischen Immobilienfonds und Schneeballsystemen Verluste erlitten haben. So waren die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner schon bei vielen Anlage-Skandalen, beispielsweise DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG für Anleger erfolgreich. Die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte prüft derzeit im Zusammenhang mit der S&K-Gruppe bereits im Auftrag einer Vielzahl von Anlegern Schadensersatzansprüche in jede Richtung und gegen alle in Betracht kommenden Verantwortlichen und hat hierbei erste Arreste für Anleger erstritten. Insgesamt wurden in diesen Fällen von der Kanzlei bislang weit über 1.000 Anleger vertreten. Gleiches gilt für die Rechtsdurchsetzung wegen Einlagen, die an Fonds-Anleger zurückgewährt worden waren: Hier haben die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner schon mehrere hundert Anleger-Fälle betreut.
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "Infinus AG" anschließen. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 19. 11. 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.
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