Überraschend ist die Insolvenz des Unternehmens, dessen Geschäftstätigkeit in der Vermittlung von Kapitalanlagen war, aber keineswegs. Die Accessio AG hatte bereits seit mehreren Monaten mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen.
Für die Betroffenen gibt es nun zwei Ansatzpunkte, um den ihnen entstandenen Schaden ersetzt zu bekommen. Zum einen können diejenigen Anleger, die sich durch Accessio fehlerhaft beraten fühlen, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden. "Allerdings ist zu beachten, dass diese Anmeldung ordnungsgemäß erfolgt und ebenso begründet wird", so Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich. "Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Insolvenzverwalter die Rechtmäßigkeit der Forderung bestreitet."
Zum anderen kommen für die Geschädigten Schadensersatzansprüche gegen Vorstände der Accessio Wertpapierhandelshaus AG in Betracht. Der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte liegen zahlreiche Beratungsprotokolle vor. "Hiernach ergibt sich unseres Erachtens nach, dass die Berater die Anleger im Rahmen der Beratungsgespräche oftmals nicht richtig aufgeklärt haben." Diese Fehlberatung kann nach Auffassung der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte auch den Vorständen entgegengehalten werden. Aufgrund der Häufigkeit der zu beanstandenden Anlageberatungen bestehen begründete Ansatzpunkte dafür, von einem institutionellen Fehlverhalten auszugehen. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat daher bereits für geschädigte Anleger Güteverfahren bei einer gesetzlichen Gütestelle eingeleitet. Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Luber weiter: "Ziel ist es, mit den Vorständen zu einer außergerichtlichen Lösung zu gelangen. Sollte dies allerdings erfolglos bleiben, beabsichtigen wir, Klage zu erheben."
Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft "ACCESSIO" anschließen.